Ist das ein zulässiger Dienstbarkeits-Inhalt (Berechtigter = Gemeinde XY)?:
"Der Eigentümer verzichtet auf die Benutzung als Kfz-Stellplatz. Die Benutzung als Kfz-Stellplatz ist nur zulässig mit Zustimmung der Gemeinde XY. Die Zustimmung wird für die WE-Eigentümer auf Flst. 111 erteilt."
Das soll vermutlich eine Art "Tiefgaragenstellplatz-Belegungsrecht" sein...