Dienstbarkeit - Verzicht + Zustimmungserfordernis

  • Ist das ein zulässiger Dienstbarkeits-Inhalt (Berechtigter = Gemeinde XY)?:

    "Der Eigentümer verzichtet auf die Benutzung als Kfz-Stellplatz. Die Benutzung als Kfz-Stellplatz ist nur zulässig mit Zustimmung der Gemeinde XY. Die Zustimmung wird für die WE-Eigentümer auf Flst. 111 erteilt."

    Das soll vermutlich eine Art "Tiefgaragenstellplatz-Belegungsrecht" sein...

  • Ist das ein zulässiger Dienstbarkeits-Inhalt (Berechtigter = Gemeinde XY)?:

    "Der Eigentümer verzichtet auf die Benutzung als Kfz-Stellplatz. Die Benutzung als Kfz-Stellplatz ist nur zulässig mit Zustimmung der Gemeinde XY. Die Zustimmung wird für die WE-Eigentümer auf Flst. 111 erteilt."

    Das soll vermutlich eine Art "Tiefgaragenstellplatz-Belegungsrecht" sein...

    Wie Tankstellenverbot zugunsten einer Mineralölfirma oder ein Ausschankverbot für eine Brauerei.

    Dinglich geht m.E. nur der erste Satz, wenn man ihn als "Tiefgaragenabstellplatzbenutzungsverbotsdienstbarkeit" auslegt (und damit zur Frage kommt ob es zulässig ist, dass die schlagwortartige Bezeichnung länger ist als die Bewilligung selbst ;)).

    Der Rest geht nur schuldrechtlich.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Wäre denn eine "Tiefgaragenabstellplatzbenutzungsverbotsdienstbarkeit" unter dem Gesichtspunkt, dass dem Eigentümer keine sinnvolle Nutzung mehr bleibt, zulässig? :gruebel:

    Wenn der gegenständliche Stellplatz, das gesamte belastete Grundstück ausmacht, könnte man schon auf den Gedanken kommen.

  • Wenn ich mir die Stellplätze in einer mir bekannten :) Wohnanlage so anschaue, kann man da alles mögliche abstellen, außer Kraftfahrzeugen.

    ;) würde es bei so mancher mir bekannten Anlage lauten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!