Urlaub / Weihnachten

  • Die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr sind normale Werktage, wie auch die Tage nach Ostern und Pfingsten (da sind es vier) und der Freitag nach dem Vatertag. Da muss ganz normal gearbeitet werden (da viele an den Tagen frei haben nutzen sie die Tage für einen Gang zu Gerichten und Behörden). Dass es Unternehmen gibt, die da nicht öffnen, weil es sich nicht lohnt den Laden für drei Tage anzuheizen steht auf einem anderen Blatt. Ich hab schon mal Schichtdienst gefahren, da wurde an 365 Tagen im Jahr gearbeitet. Freut euch, wenn ihr nicht kommen müsst und denkt an die Leute, die arbeiten müssen (Feuerwehr, Polizei, Krankenhausbedienstete undundund.

  • Also ich würde dem TO raten, sich ganz vertrauensvoll an den ausbildenden Rechtspfleger zu wenden (vielleicht nicht gleich am ersten Tag). Ich war da zu "meinen Anwärtern" (auch im eigenen Interesse) eher großzügig - aber das AG auf dem platten Land hier kann man wahrscheinlich nicht mit Berlin vergleichen....

  • Ich möchte dir ja nicht auf die Füße treten, aber dieses Anspruchsdenken solltest du dir möglichst schnell abgewöhnen.

    Es war deine eigene Lebensentscheidung weit weg von deinen Eltern zu studieren. Du kannst nicht erwarten, dass sich die Gegebenheutan an deine Lebensstruktur anpassen, sondern umgekehrt.
    In unserer Anwärterzeit hatten viele sogar schon kleine Kinder. Was sollten wir da sagen? Und da waren wir auch nicht bei "Wünsch dir was!", sondern bei "So isses!". Da hat kein Mensch Rücksicht genommen. Das war unser Problem das zu händeln.
    Klar ist es nicht schön, wenn man die Familie so lange nicht sieht. Aber wenn das für dich so furchtbar ist, solltest du überdenken, ob es das richtige Studium für dich ist.
    Es ist auch sehr vorschnell von deinen Eltern, den Urlaub zu buchen. Anspruch hast du definitiv nicht darauf. Und es ist nicht übertrieben, wenn du die drei Tage den normalen Dienst antrittst. Zumal du dich in der Ausbildung befindest. Ich finde -ehrlich gesagt- dein Anspruchsdenken etwas überzogen. Man lässt euch nicht aus ganz Deutschland antanzen wegen der 3 Tage, sondern zu eurem ganz normalen Dienst antreten, wie jeden anderen Rechtspflegerkollegen auch, der keinen urlaub mehr hat. Wo ihr in ganz Deutschland verstreut euren Heimatwohnsitz habt, spielt dabei keine Rolle. Dann hätttet ihr euch eben nicht so weit weg bewerben dürfen, wenn ihr damit nicht klar kommt.
    Willkommen in der Wirklichkeit!

    Kanonen und Spatzen...

    Im Endeffekt möchte er doch nur von "Berlinern" wissen, wie die Regelung für das Vorziehen für EU aus dem Folgejahr aussieht.

    zum TE: Vielleicht schadet es nicht, einfach mal beim KG anzurufen, nachzufragen und mir dann das Ergebnis mitzuteilen. (Danke im Voraus).

    Und bevor jetzt (wieder) das Rumgemecker losgeht - er hat nur eine Frage gestellt. Die kann man gern etwas pampig beantworten (s.o.), aber daraus auf die Eignung für das Studium / die Laufbahn zu schließen halte ich doch für gewagt (um es mal höflich zu formulieren).

  • [Kanonen und Spatzen...
    Im Endeffekt möchte er doch nur von 'Berlinern' wissen, wie die Regelung für das Vorziehen für EU aus dem Folgejahr aussieht.

    Und bevor jetzt (wieder) das Rumgemecker losgeht - er hat nur eine Frage gestellt. Die kann man gern etwas pampig beantworten (s.o.), aber daraus auf die Eignung für das Studium / die Laufbahn zu schließen halte ich doch für gewagt (um es mal höflich zu formulieren).


    :daumenrau

    Ich möchte dir ja nicht auf die Füße treten, aber dieses Anspruchsdenken solltest du dir möglichst schnell abgewöhnen.

    Es war deine eigene Lebensentscheidung weit weg von deinen Eltern zu studieren. Du kannst nicht erwarten, dass sich die Gegebenheutan an deine Lebensstruktur anpassen, sondern umgekehrt.
    In unserer Anwärterzeit hatten viele sogar schon kleine Kinder. Was sollten wir da sagen? Und da waren wir auch nicht bei "Wünsch dir was!", sondern bei "So isses!". Da hat kein Mensch Rücksicht genommen. Das war unser Problem das zu händeln.
    Klar ist es nicht schön, wenn man die Familie so lange nicht sieht. Aber wenn das für dich so furchtbar ist, solltest du überdenken, ob es das richtige Studium für dich ist.
    Es ist auch sehr vorschnell von deinen Eltern, den Urlaub zu buchen. Anspruch hast du definitiv nicht darauf. Und es ist nicht übertrieben, wenn du die drei Tage den normalen Dienst antrittst. Zumal du dich in der Ausbildung befindest. Ich finde -ehrlich gesagt- dein Anspruchsdenken etwas überzogen. Man lässt euch nicht aus ganz Deutschland antanzen wegen der 3 Tage, sondern zu eurem ganz normalen Dienst antreten, wie jeden anderen Rechtspflegerkollegen auch, der keinen urlaub mehr hat. Wo ihr in ganz Deutschland verstreut euren Heimatwohnsitz habt, spielt dabei keine Rolle. Dann hätttet ihr euch eben nicht so weit weg bewerben dürfen, wenn ihr damit nicht klar kommt.
    Willkommen in der Wirklichkeit!


    Ball flach halten ...
    Man kann über diese Frage sicherlich diskutieren, aber dieses "So isses!" ist ziemlich deplatziert. Was bringt es denn, die Anwärter unnötig zu gängeln? Dass man über Weihnachten nach Hause fahren möchte ist logisch, und dies aus Prinzipienreiterei zu verbieten bzw. verhindern finde ich definitiv daneben. Einerseits sucht man händeringend Nachwuchs, andererseits sorgt man für unschöne Rahmenbedingungen. Wenn zwingende dienstliche Belange entgegenstehen habe ich durchaus Verständnis dafür, dass man auch für Familienheimfahrten über Weihnachten keinen Urlaub gewähren kann, aber diese sehe ich bei Anwärtern überhaupt nicht - ergo: Unnötige Gängelei.
    Was nützt mir als Justizverwaltung ein Anwärter, der schlechte Laune hat, weil ich ihm wegen "So isses!" und "Willkommen in der Wirklichkeit" Weihnachten versaut habe? Richtig - nix.
    So lange die Justizverwaltung nicht versteht, dass die glücklichen Hühner die größeren Eier legen, braucht man sich nicht über schlechte Stimmung bei den Behörden und Nachwuchssorgen wundern.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Was nützt mir als Justizverwaltung ein Anwärter, der schlechte Laune hat, weil ich ihm wegen "So isses!" und "Willkommen in der Wirklichkeit" Weihnachten versaut habe?


    In Berlin ist das wichtig, damit die schlechte Stimmung in den Behörden nicht gefährdet wird. Die Bürger fühlen sich sonst dort nicht mehr heimisch.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Seltsame Diskussion aus dem Tread #1 ist doch gar nicht ersichtlich, ob sie in der eigenen Dienststelle schon gefragt hat, sie wollte nur Erfahrungswerte aus Berlin, damit sie die Traute findet zu fragen...:confused:

  • Urlaub vorziehen - ist mir in meinen 20 Dienstjahren noch nicht untergekommen.

    Ich zitiere mal aus dem Merkblatt über die Praxisausbildung der Rechtspflegeranwärter/innen im 2. Studienabschnitt der PräsKG aus Mai 2014:
    "I.5. Ausbildungszeiten
    ... Eine Freistellung zur Erledigung von Aufgaben in häuslicher Bearbeitung ist nicht zulässig.
    In Ausnahmefällen darf der Ausbilder eine Freistellung für den Besuch von größeren Fachbibliotheken bewilligen..."

    Warum nicht schon mit der Recherche für die Hausarbeit zwischen Weihnnachten und Neujahr anfangen.

  • Seltsame Diskussion aus dem Tread #1 ist doch gar nicht ersichtlich, ob sie in der eigenen Dienststelle schon gefragt hat, sie wollte nur Erfahrungswerte aus Berlin, damit sie die Traute findet zu fragen...:confused:


    Ja und? Sie ist doch nicht die erste, die sich hier voarb Rat für Anliegen holt, für die die Verwaltung zuständig ist.

  • Um Mal eins klarzustellen. Ich habe meinen Anwärtern IMMER Urlaub zum Jahreswechsel verschafft, obwohl sie keinen mehr hatten... Das habe ich von mir aus organisiert, ohne dass sie mich gefragt haben. Mir persönlich hat es leid getan, wenn sie für 2/3 Tage von sonst wo kommen mussten.
    Ich habe nur etwas gegen dieses Anspruchsdenken.

    Und ich hatte übrigens auch Berliner/Brandenburger Anwärter.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Urlaub vorziehen - ist mir in meinen 20 Dienstjahren noch nicht untergekommen.


    20 Dienstjahre und Berufsbezeichnung Anwärter? :cool:

    Das hab ich mich auch gefragt...

    Ich löse dann mal auf.
    Hin und wieder gelingt Beamten des mtl. Dienstes die Zulassung zur Rechtspflegerausbildung. Und bis dahin kommen manchmal ein paar Jahre zusammen.
    Anwärter erscheint mir deshalb zutreffend.

  • Danke für die Auflösung :) Das war auch für mich quasi die einzig denkbare Erklärung :D

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Um Mal eins klarzustellen. Ich habe meinen Anwärtern IMMER Urlaub zum Jahreswechsel verschafft, obwohl sie keinen mehr hatten... Das habe ich von mir aus organisiert, ohne dass sie mich gefragt haben. Mir persönlich hat es leid getan, wenn sie für 2/3 Tage von sonst wo kommen mussten.
    Ich habe nur etwas gegen dieses Anspruchsdenken.

    Und ich hatte übrigens auch Berliner/Brandenburger Anwärter.

    Und ich persönlich habe etwas dagegen, immer direkt aufzudrehen, wenn Jemand (insbesondere noch Anwärter) eine Frage stellt, diese vielleicht ungeschickt formuliert, direkt Unterstellungen zu machen, die Eignung für das Studium abzusprechen und den Themenstarter sinnlos einzuschüchtern.
    Es tut mir Leid, aber ich finde deinen Beitrag völlig unnötig und unmöglich! :daumenrun

  • Also ich würde dem TO raten, sich ganz vertrauensvoll an den ausbildenden Rechtspfleger zu wenden (vielleicht nicht gleich am ersten Tag). Ich war da zu "meinen Anwärtern" (auch im eigenen Interesse) eher großzügig - aber das AG auf dem platten Land hier kann man wahrscheinlich nicht mit Berlin vergleichen....


    Das würde ich als Ausbilder nicht machen. Wenn das rauskommt, gibt es richtig Ärger für den Anwärter und insbesondere für den Ausbilder. Beim Anwärter kann das Beamtenverhältnis widerrufen werden, der Ausbilder könnte ein Disziplinarverfahren am Hals haben. Ich fürchte, ohne vorhandenen Resturlaub wird die Themenstarterin wohl arbeiten müssen.

  • Also ich würde dem TO raten, sich ganz vertrauensvoll an den ausbildenden Rechtspfleger zu wenden (vielleicht nicht gleich am ersten Tag). Ich war da zu "meinen Anwärtern" (auch im eigenen Interesse) eher großzügig - aber das AG auf dem platten Land hier kann man wahrscheinlich nicht mit Berlin vergleichen....


    Das würde ich als Ausbilder nicht machen. Wenn das rauskommt, gibt es richtig Ärger für den Anwärter und insbesondere für den Ausbilder. Beim Anwärter kann das Beamtenverhältnis widerrufen werden, der Ausbilder könnte ein Disziplinarverfahren am Hals haben. Ich fürchte, ohne vorhandenen Resturlaub wird die Themenstarterin wohl arbeiten müssen.


    :daumenrau Oder aber es passiert dem Anwärter ein Unfall zu der Zeit, wo er eigentlich im Gericht hätte sein müssen.

  • Auch nach Ende des Studiums ist es nicht einfach, zwischen den Feiertagen frei zu bekommen. Gerichte haben keine Schließzeiten. Diese Zeit ist als Urlaubszeit sehr begehrt, so dass man mit Glück nur alle paar Jahre dran ist. Mit Pech haben die Kollegen schulpflichtige Kinder und bekommen mit Vorrang Urlaub, so dass gar nichts geht.

    Einmal editiert, zuletzt von Dirk (2. November 2015 um 10:52)

  • [...] kam ich lange nicht dazu meine Eltern zu besuchen (4 Monate dann) und die wollten mir nun eine Freude machen und haben Urlaub von Weihnachten bis Neujahr für uns gebucht. Jetzt meine Frage : weiß jemand aus Erfahrung ob es möglich ist die 3 Tage frei zu bekommen ? Ich vermisse sie wirklich sehr und wenn ich Weihnachten und Silvester allein bin dreh ih durch. :( :heul:

    Deine Eltern haben Urlaub gebucht, und wenn Du nicht mitkannst, bist Du über Weihnachten und Silvester alleine? :eek: Meinst Du, die bringen das wirklich, in der Situation über Weihnachten ohne Dich zu verreisen? Kann ich mir nicht vorstellen, wenn es ihnen eigentlich darum geht, Dir eine Freude zu machen. War natürlich voreilig, den Urlaub zu buchen, ohne vorher mit Dir zu sprechen, ob Du da überhaupt kannst.

    Fragen solltest Du im Ausbildungsgericht auf jeden Fall. Ich drück Dir die Daumen.


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Um Mal eins klarzustellen. Ich habe meinen Anwärtern IMMER Urlaub zum Jahreswechsel verschafft, obwohl sie keinen mehr hatten... Das habe ich von mir aus organisiert, ohne dass sie mich gefragt haben. Mir persönlich hat es leid getan, wenn sie für 2/3 Tage von sonst wo kommen mussten.
    Ich habe nur etwas gegen dieses Anspruchsdenken.

    Und ich hatte übrigens auch Berliner/Brandenburger Anwärter.

    Und ich persönlich habe etwas dagegen, immer direkt aufzudrehen, wenn Jemand (insbesondere noch Anwärter) eine Frage stellt, diese vielleicht ungeschickt formuliert, direkt Unterstellungen zu machen, die Eignung für das Studium abzusprechen und den Themenstarter sinnlos einzuschüchtern.
    Es tut mir Leid, aber ich finde deinen Beitrag völlig unnötig und unmöglich! :daumenrun


    Kannst du ja. Deine Sache.
    Ich habe niemandem die Eignung abgesprochen (es ging um die Entfernung) und schon gar nicht eingeschüchtert. Das ist deine Interptretation und lag mit Sicherheit nicht in meiner Absicht.
    Aber jeder hat seine Auffassung.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Aber wenn das für dich so furchtbar ist, solltest du überdenken, ob es das richtige Studium für dich ist.

    Ich denke schon, dass der ein oder andere hier "Eignung absprechen" hineinlesen würde. Ich tue es.

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