Ermittlungen bei Erbausschlagung

  • Neben der Bankenabfrage bliebe noch die Einholung einer SCHUFA-Auskunft. Die kostet zwar 15,00 €, bringt mir aber im Rahmen meiner Verpflichtung zur Ermittlung von Amts wegen tatsächlich des Öfteren dann doch noch Anhaltspunkte für Schulden

    Wie machst du die Anfrage (schriftlich oder irgendwie online)? Hab mal auf deren Homepage geschaut, finde ich jedoch jeweils höhere Gebührenangaben als 15,- €. :gruebel:

  • Ich schicke ein ganz normales Schreiben an die Schufa Holding AG in Bochum mit dem Hinweis auf im Rahmen von § 26 FamFG erforderliche Ermittlungen zur Prüfung der Überschuldung des Nachlasses sowie den vollständigen Daten des Verstorbenen (inklusive letzter Wohnanschrift). Daraufhin bekomme ich eine Rückmeldung und die Rechnung über 15,00 €.

  • Ich schicke ein ganz normales Schreiben an die Schufa Holding AG in Bochum mit dem Hinweis auf im Rahmen von § 26 FamFG erforderliche Ermittlungen zur Prüfung der Überschuldung des Nachlasses sowie den vollständigen Daten des Verstorbenen (inklusive letzter Wohnanschrift). Daraufhin bekomme ich eine Rückmeldung und die Rechnung über 15,00 €.

    Dito.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Die Konten, die ich bisher aus der Schufa-Auskunft entnommen habe, waren entweder im Dispo oder ein Darlehenskonto; es bestanden also Forderungen der Bank. Ein "normales" Girokonto hatte ich noch nicht in der Auskunft.

    Falls ich gar nichts über ein Konto weiß, versuche ich es über den Bundesverband der Banken und über den Sparkassenverband.

    Allerdings kommt das selten vor, weil ich vorher ggf. noch Angehörige hierzu anschreibe und die tatsächlich meistens antworten.

  • Die Konten, die ich bisher aus der Schufa-Auskunft entnommen habe, waren entweder im Dispo oder ein Darlehenskonto; es bestanden also Forderungen der Bank. Ein "normales" Girokonto hatte ich noch nicht in der Auskunft.

    Das wäre natürlich schlecht, wenn dort das Girokonto des Verstorbenen mit einem Bestand von 5.000,- € (nur mal als Beispiel) nicht erscheint und man dadurch irrtümlich von Vermögenslosigkeit ausgeht.

    Falls ich gar nichts über ein Konto weiß, versuche ich es über den Bundesverband der Banken und über den Sparkassenverband.

    Geben diese Institutionen dir dann Auskunft bezüglich aller Privatbanken bzw. Sparkassen? In welcher Form, mit Kontonummer(n) und Stand? :gruebel:


    Allerdings kommt das selten vor, weil ich vorher ggf. noch Angehörige hierzu anschreibe und die tatsächlich meistens antworten.

    Gefühlt sind bei uns die Angehörigen deutlich weniger auskunftsfreudig.

  • Ich schicke ein ganz normales Schreiben an die Schufa Holding AG in Bochum mit dem Hinweis auf im Rahmen von § 26 FamFG erforderliche Ermittlungen zur Prüfung der Überschuldung des Nachlasses sowie den vollständigen Daten des Verstorbenen (inklusive letzter Wohnanschrift). Daraufhin bekomme ich eine Rückmeldung und die Rechnung über 15,00 €.

    Und mit welcher Begründung werden andere Auskunfteien wie z.B. Creditreform und infoscore nicht angeschrieben? Die Aussagekraft nur einer Schufa-Auskunft ist doch sehr begrenzt, falls der Erblasser Verbindlichkeiten hatte, die nur bei anderen Auskunfteien verzeichnet waren.

    Die Konten, die ich bisher aus der Schufa-Auskunft entnommen habe, waren entweder im Dispo oder ein Darlehenskonto; es bestanden also Forderungen der Bank. Ein "normales" Girokonto hatte ich noch nicht in der Auskunft.

    Sofern das Konto nicht bankseitig wegen Zahlungsstörungen gekündigt ist, wird meines Wissens nur der eingeräumte Dispositionskredit ausgewiesen, aber nicht der beanspruchte Umfang. Insofern ist der Eintrag für den hier interessierenden Zweck schlicht nicht weiterführend, sofern es sich nicht um ein gekündigtes Konto handelt. Ein Girokonto ohne Dispositionskredit kann nie in der Schufa erscheinen, Ausnahme P-Konto, weil dafür keine Mitteilung an die Schufa vorgenommen werden darf. Diese erfolgt nicht, weil es sich um ein Girokonto handelt, sondern weil ein Dispositionskredit eingeräumt wird.

  • Ich mach mich mal an die Beantwortung der Fragen aus den 2 vorherigen Beiträgen:

    Die SCHUFA-Auskunft ist für mich nur wegen möglicher Anhaltspunkte für Verbindlichkeiten wichtig, wenn ich ansonsten nichts dergleichen ermitteln konnte.

    Dass ich daraus kein Konto entnehmen kann führt mich nicht auf die Spur der Vermögenslosigkeit; die Kontosuche verfolge ich ja anderweitig.

    Die Rückmeldungen der angeschriebenen Bankverbände sind unterschiedlich. Ich hatte schon die Auskunft, bei welcher örtlichen Sparkasse der Verstorbene Kunde war m.d.B. mich dorthin zu wenden. Ich hatte es auch schon, dass der Bankenverband meine Anfrage weiterverteilt und ich dann von einer lokalen Bank Auskunft bekommen habe. Weitergeholfen haben sie mir bisher immer, weil ich darüber die kontoführende Bank bekomme habe.

    Die Notwendigkeit für die Anfrage an weitere Inkasso-Unternehmen ergab sich für mich bisher nicht, da die in der SCHUFA-Auskunft abgebildeten Verbindlichkeiten für den Nachweis der Überschuldung ausreichten. Ich werde diese Möglichkeit aber gedanklich abspeichern für Fälle, in denen ich tatsächlich weitere Ermittlungen brauche. Insofern danke für den Tipp

  • Aus den Auskünften läßt sich im Übrigen auch oftmals entnehmen, wo d. Verstorbene ein Girokonto führte.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

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