PKH auch für ZU-Kosten des vorl. Zahlungsverbotes?

  • Dem Gläubiger liegt ein Beschluss (aus dem Jahr 2012) über die Bewilligung für die Zwangsvollstreckung vor, "so lange die Vollstreckung im hiesigen Amtsgerichtsbezirk erfolgt".
    Im Ergebnis aktueller Ermittlungen wurde ein PfÜB veranlasst sowie aufgrund der besonderen Dringlichkeit der Angelegenheit, welche objektiv vorlag, ein vorläufiges Zahlungsverbot vorgeschaltet. Gebührenrechtlich handelt es sich dabei um eine Angelegenheit. Somit dürften doch auch die Zustellkosten des Gerichtsvollziehers für die ZU des vorl. Zahlungsverbotes von der PKH abgedeckt sein.
    Seht ihr das genauso und gibt es hierzu möglicherweise bereits passende Entscheidungen? Leider habe ich nichts wirklich passendes oder aktuelles gefunden...


    Thema verschoben
    li_li (Mod)

  • 1) falsches Forum ;) (entweder Zwangsvollstreckung oder PKH)

    2) wirklich passende oder aktuelle Entscheidungen dazu kenn ich dazu leider auch nicht :nixweiss:
    Seh das aber (auch vom Sinn und Zweck der PKH) auch so und würde sagen dass die Vorpfändung (auch als private, aussergerichtliche Maßnahme) von der allgemeinen PKH-Bewilligung abgedeckt ist.
    Hat euch der GV eine Rechnung geschickt, oder was ist der Grund der Nachfrage?

  • Ups, da bin ich tatsächlich im falschen Forum unterwegs gewesen :oops:- wie kann ich den Beitrag denn verschieben?
    die GVZin ist sehr nett und möchte jedoch zur eigenen Absicherung von uns eine Entscheidung, dass sie die Kosten im Rahmen der PKH berechnen bzw. niederschlagen kann.

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