PHK auch für ZU-Kosten vorl. Zahlungsverbot

  • Hier nun noch einmal im richtigen Forum:

    Dem Gläubiger liegt ein Beschluss (aus dem Jahr 2012) über die Bewilligung für die Zwangsvollstreckung vor, "so lange die Vollstreckung im hiesigen Amtsgerichtsbezirk erfolgt".
    Im Ergebnis aktueller Ermittlungen wurde ein PfÜB veranlasst sowie aufgrund der besonderen Dringlichkeit der Angelegenheit, welche objektiv vorlag, ein vorläufiges Zahlungsverbot vorgeschaltet. Gebührenrechtlich handelt es sich dabei um eine Angelegenheit. Somit dürften doch auch die Zustellkosten des Gerichtsvollziehers für die ZU des vorl. Zahlungsverbotes von der PKH abgedeckt sein.
    Seht ihr das genauso und gibt es hierzu möglicherweise bereits passende Entscheidungen? Leider habe ich nichts wirklich passendes oder aktuelles gefunden...

  • Scheint ggf. eine Frage der "örtlichen Reichweite" zu sein ?
    Sofern auch für den "parallel nachfolgenden" PfÜb-Antrag weiterhin die örtliche Zuständigkeit des bewilligenden "ZV-PKH-Gerichts" aus 2012 gegeben gewesen wäre, würde ich die Reichweite der PKH auch für die GV-Kosten eines entspr. vorausgehenden VZ annehmen.

    :gruebel:

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