Niederländischer Erbschein zur Grundbuchberichtigung

  • Hallo, ich brauche Eure Meinung. Die Ehefrau reicht einen niederländischen Erbschein und die Übersetzung des Erbscheines ins Deutsche zur GB Berichtigung ein. Der Erbschein wurde von einem niederländischen Notar erstellt. Der Erblasser hatte die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Eheleute haben 1987 in Deutschland geheiratet und lebten laut Ehevertrag nach den Regeln der deutschen Zugewinngemeinschaft. Seit 1996 wohnen die Eheleute in den Niederlanden. Der Verstorbene hatte keine Kinder. Brauche ich zur Grundbuchberichtigung einen gegenständlich beschränkten Erbschein nach § 2369 BGB? :gruebel:

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