Herausgabe des Sparbuchs an das Kreditinstitut zum Nachtrag von Zinsen etc.

  • Halli halloooo!

    Ich habe hier ein Sparbuch welches hinterlegt wurde zu Gunsten der unbekannten Erben. Nun meldet sich das Kreditinstitut und teilt mit, dass ein Betrag i. H. v. ca. 5.000,00 EUR noch zum Sparbuch gehöre aber noch nicht nachgetragen sei im Sparbuch. Nunmehr möchte das Kreditinstitut das Sparbuch aus der Hinterlegung nehmen und nachtragen lassen.

    Hatte jemand schon einmal so einen Fall? Kann ich da eine Herausgabe-AO an die Justizkasse schicken mit der Bitte, das Sparbuch an das Kreditinstitut herauszugeben? Oder erstelle ich einfach eine Annahme-AO und das Kreditinstitut muss ich mit der Justizkasse in Verbindung setzen, wie nun weiterverfahren wird, ob das Guthaben dem Sparbuch gutgeschrieben wird oder eingezahlt werden muss etc.

    Ich tue mich etwas schwer damit, das Sparbuch einfach so herauszugeben, ohne dass das Kreditinstitut der unbekannte Erbe des Verstorbenen ist, also eigentlich nicht zu Herausgabe berechtigt.

    Viele Grüße!!!

  • Also, wo will man da anfangen und wo aufhören ?

    Ich würde die Annahmeanornung für das Sparbuch fertigen, ab zu LJK und per Aktenvermerk notieren, dass dem Sparbuch noch Summe X hinzuzurechnen sei.

    Für die jährlichen Zinserträge gibt man das Sparbuch ja auch nicht jährlich heraus.

  • ...also eigentlich nicht zu Herausgabe berechtigt.

    Das ist ja das gute bei der Hinterlegung, da gibt es eigentlich kein eigentlich :D
    Ein Herausgabe-AO mache ich dann wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, sonst nicht.

    Hat der Hinterleger auf das Rücknahmerecht verzichtet?
    Wenn nein, dann könnte er ja diese Rücknahme beantragen. Wenn ja, dann nicht.

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