Halli halloooo!
Ich habe hier ein Sparbuch welches hinterlegt wurde zu Gunsten der unbekannten Erben. Nun meldet sich das Kreditinstitut und teilt mit, dass ein Betrag i. H. v. ca. 5.000,00 EUR noch zum Sparbuch gehöre aber noch nicht nachgetragen sei im Sparbuch. Nunmehr möchte das Kreditinstitut das Sparbuch aus der Hinterlegung nehmen und nachtragen lassen.
Hatte jemand schon einmal so einen Fall? Kann ich da eine Herausgabe-AO an die Justizkasse schicken mit der Bitte, das Sparbuch an das Kreditinstitut herauszugeben? Oder erstelle ich einfach eine Annahme-AO und das Kreditinstitut muss ich mit der Justizkasse in Verbindung setzen, wie nun weiterverfahren wird, ob das Guthaben dem Sparbuch gutgeschrieben wird oder eingezahlt werden muss etc.
Ich tue mich etwas schwer damit, das Sparbuch einfach so herauszugeben, ohne dass das Kreditinstitut der unbekannte Erbe des Verstorbenen ist, also eigentlich nicht zu Herausgabe berechtigt.
Viele Grüße!!!