Hallo alle zusammen
Ich habe hier eine Teilungserklärung an welcher mich ein ganz bestimmter Passus stört, mit dem ich nicht weiterkomme und bitte euch deshalb um Hilfe:
Der Notar schreibt: "Gemeinschaftseigentum sind das Grundstück sowie alle Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht Sondereigentum sind. Ergänzend und erläuternd wird hierzu festgelegt, dass zu Sondereigentum gehören (...)"
Es folgen einige Sachen mit denen ich keine Probleme habe, aber dann "Die Sonnenmarkisen im EG, 3. OG und Dachgeschoss"
Dass Markisen wohl kaum Sondereigentums sein können, habe ich in unserem Skript zum WEG gelesen.
Es heißt dort, sie müssen zwingend Gemeinschaftseigentum sein, weil sie die Außenansicht des Gebäudes beeinflussen.
Es folgt jedoch der weitere Satz: "Sollten die zum Sondereigentum erklärten Gebäudeteile nicht sondereigentumsfähig sein, sind sie den jeweils zugehörigen Sondereigentumseinheiten zur Sondernutzung zugewiesen (...)"
Ich soll mir also quasi aussuchen, was ich tun möchte? Darf das so überhaupt formuliert sein?
Und das Allerwichtigste: Können Markisen zu Sondernutzungsrechten gemacht werden? Ich habe dazu leider keine Rechtsprechung oder Kommentierung gefunden
Nach dem, was in Schöner/Stöber Rnr 2910 steht, müsste es möglich sein, aber ich habe so eine Vereinbarung jedenfalls noch nie gesehen.
Außerdem gibt es dazu auch nur eben diesen einen Satz ("Sollten die zum Sondereigentum erklärten Gebäudeteile nicht sondereigentumsfähig sein, sind sie den jeweils zugehörigen Sondereigentumseinheiten zur Sondernutzung zugewiesen (...)" als 'Begründung', der aber nicht die benötigte positive und negative Komponente enthält.
Das liegt wohl daran, dass ja eigentlich Sondereigentum gewollt ist und das SNR nur eine Ausnahme darstellt.
Kann mir jemand weiterhelfen?