Eintragung im Handelsregister

  • Hallo,

    ich wollte das Gehalt eines Geschäftsführers einer deutschen GmbH pfänden. Daraufhin meldete sich ein Anwalt und teilte im Rahmen der Drittschuldnererklärung folgendes mit:

    Die deutsche GmbH sei eine Tochtergesellschaft einer AG mit Sitz in der Schweiz. Der Geschäftsführer der dt. GmbH sei eigentlich beider schweizer AG beschäftigt und nur als GF abgeordnet. Er erhält dafür kein Gehalt etc. von der GmbH.

    Aus dem Handelsregisterauszug ergibt sich diese Konstellation - Muttergesellschaft AG und Tochtergesellschaft GmbH - nicht. Einziger Gesellschafter der GmbH ist eine natürliche Person.

    Frage: Hätte die Konstellation - Mutter und Tochterges. - nicht aus dem HR-Auszug aus der GmbH hervorgehen müssen? Kann jemand als GF abgeordnet werden?

    Danke vorab

    Liane

  • Ja und ja.

    Aus der Gesellschafterliste müsste die Mutter als (einzige) Gesellschafterin hervorgehen. Umgehen lässt sich das nur mit einer Treuhandkonstruktion.

    Es ist ohne weiteres möglich, einen Mitarbeiter der Mutter (wenn sie es tatsächlich ist) zum GF der Tochter zu bestimmen und das Gehalt von der Mutter zahlen zu lassen.

    Ich würde jetzt die Gehaltsansprüche des GF bei der Mutter pfänden und dann mal sehen, was dort erklärt wird. Möglicherweise löst sich dann alles in Luft auf.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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