Klauselvermerk auf begl. Abschrift

  • Hallo zusammen! Ich habe ein Problem und über die Suchfunktion leider nicht wirklich etwas gefunden..

    Folgendes:
    Beantragt ist die Änderung einer bereits 2013 erteilten Klausel. An sich ist der Antrag in Ordnung und ich könnte die Änderung durchführen.
    Aber: Die Urschrift der notariellen Urkunde, auf der ich dieses ja vermerken muss ist nicht mehr auffindbar. Der Notar ist bereits nicht mehr im Dienst und hatte seine "gesammelten Werke" damals bereits dem Amtsgericht zur Aufbewahrung übergeben.
    In den Akten findet sich lediglich noch eine beglaubigte Abschrift der Urkunde sowie derzeit die 1. vollstreckbare Ausfertigung. Die Sache ist relativ dringend, da der Gläubiger die berichtigte Klausel zur Vorlage im ZVG-Verfahren benötigt.

    Kann ich die Klausel ändern und dies auf der beglaubigten Abschrift der Urkunde vermerken oder muss ich zuerst die Original-Urkunde per Aufgebotsverfahren "suchen" und für nicht auffindbar erklären?:gruebel:

    Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar!
    LG Tamara

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