Ich steh grad etwas auf dem Schlauch, da ich auch sonst mit Kosten quasi nichts zu tun habe.
Ich habe einen Aufhebungsbeschluss gemacht, da keine Erklärung eingereicht wurde. Daraufhin kam die Beschwerde des Anwalts, dass das im Beschluss genannte Datum des Bewilligungsbeschlusses falsch sei. Tatsächlich war dieses falsch und ich habe einen Berichtigungsbeschluss gemacht und den RA angeschrieben dass ich davon ausgehe dass sich das Rechtsmittel damit erledigt hat.
Inhaltlich ist er nicht gegen den Beschluss vorgegangen.
Jetzt habe ich einen Schriftsatz, dass er die Beschwerde für erledigt erklärt (so weit so gut) und dass ich die Kosten der Staatskasse auferlegen soll. Geht das? Ich hätte wenn nach 91aZPO entschieden. Das heißt ich lege die Kosten der Staatskasse auf und der RA kriegt wirklich für den Schriftsatz in dem er mich auf das falsche Datum hinweist (was auch ohne Beschwerde geht) eine Gebühr aus der Staatskasse? Klar ich habe den Fehler gemacht, aber irgendwie geht mir das trotzdem "gegen den Strich" dafür eine Gebühr abzurechnen, vor allem da es auch formlos und ohne Beschwerde geht.
Sorry für die vielleicht blöde Frage. Bin auf dem Gebiet völliger Neuling.