Geschäftsjahr GmbH Beginn

  • Die GmbH wurde errichtet am 01.07.2015. Laut Vertrag soll das erste Geschäftsjahr am 01.01.2016 beginnen - also keine Regelung zum Rumpfgeschäftsjahr bis Ende 2015.
    Ist das ok und muss ich es monieren?
    Danke schon jetzt für Rückmeldungen!

  • Die GmbH wurde errichtet am 01.07.2015. Laut Vertrag soll das erste Geschäftsjahr am 01.01.2016 beginnen - also keine Regelung zum Rumpfgeschäftsjahr bis Ende 2015.
    Ist das ok und muss ich es monieren?
    Danke schon jetzt für Rückmeldungen!

    Meines Erachtens muss das moniert werden, da das erste Geschäftsjahr spätestens mit der Eintragung der Gesellschaft beginnt (weil die Gesellschaft selbst ja spätestens mit der Eintragung entsteht).
    Bei dieser Formulierung im Gesellschaftsvertrag darf die Gesellschaft erst nach dem 01.01.2016 eingetragen werden, so dass die jetzige Anmeldung verfrüht und daher unzulässig wäre.

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

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