Zwangssicherungshypothek bei Teilzahlungen

  • Ich habe bereits das forum durchsucht aber trotzdem ist mir immer noch einiges unklar:
    ich habe einen Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek mit mehreren Hauptforderungen und Kosten, alle mit unterschiedlichen Zinsbeginnen.
    Der Schuldner hat mehrere Teilzahlungen geleistet, es sind aber auch immer wieder Vollstreckungskosten angefallen.
    Der Gläubiger schickt eine Forderungsaufstellung mit, die allerdings die Zinsen nur als Gesamtbetrag ausweist und nicht einzeln nach den Forderungen gestaffelt. Die Verrechnung der Zahlungen muss ja auch auf die Zinsen erfolgen, daher müssen die ja ausgerechnet werden.
    Jetzt wird beantragt " wegen der Forderung in Höhe von xx, bestehend aus der restlichen Hauptforderung, ausgerechneten Zinsen bis zum Tag der Antragstellung zuzüglich die weiteren Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem Tag der Antragstellung."
    Nun darf ich aber die Zinsen ja nicht eintragen, da sie ja nicht kapitulisiert sind.
    Wenn ich aber eintrage: "Zwangssicherungshypothek zu xx; 5 % über dem Basiszinssatz seit dem ursprünglichen Berechtigungszeitpunkt abzüglich am ... auf die Zinsen gezahlter yy € müsste ich das ja für jede Haupt- und Nebenforderung einzeln eintragen.
    In der Forderungsabrechnung sind die Zinsen aber nicht einzeln für jede Forderung angegeben sondern insgesamt berechnet worden.
    Mir ist nun völlig unklar, wie ich das eintragen soll:gruebel::confused:

  • Ich würde vom Gläubiger eine berichtigte Forderungsaufstellung anfordern, aus der die Zinsen auf die jeweiligen Forderungen ersichtlich sind und in der die Zahlungen des Schuldners korrekt verrechnet worden sind und deren Verrechnung ersichtlich ist.

    Auf dieser Grundlage sollte dann eine Eintragung möglich sein.

  • Ich würde als Beginn für die Berechnung der Zinsen den Tag nehmen, der auf die letzte Zahlung des Schuldners folgte. Die Forderungsaufstellung würde ich daraufhin überprüfen, ob die richtigen Zinsbeginne für die jeweiligen Hauptforderungsbeträge zugrunde gelegt wurden. Ergibt sich dies nicht aus der vorliegendne Aufstellung, würde ich nachfragen.

  • ich muss mich hier mal ranhängen:

    es wird eine Zwasi beantragt in Höhe von 1500 EUR nebst lfd. Zinsen ab 1.03.15 auf 1250 EUR HF.
    Hierin enthalten sind 200 EUR unverzinsl. Kosten , 50 EUR Zinsen und 1250 EUR HF.
    Kosten (200,00 später neu entstanden) und HF sind unstreitig.
    Aus der Forderungsaufstellung und Titel vom 19.02.2015 ist ersichtlich:
    Im Titel waren 200 EUR Zinsen kapitalisiert bis 19.02.2015 eingetragen. Der Schuldner hat am 28.02. eine Teilzahlung von 500 EUR geleistet. Diese Teilzahlung wurde auf unverzinslichen und verzinslichen Kosten und die Zinsen verteilt.
    Bei der Verrechnung in der Forderungsaufstellung wurden die Zinsen vom 19.02. bis 28.02.2015 ausgerechnet, dann die entsprechende Höhe von der Teilzahlung abgezogen und dann der verbleibende Restbetrag der Teilzahlung von den titulierten Zinsen abgezogen, so dass 50,00 EUR titulierte Zinsen übrig bleiben.

    Ist das so richtig? Kann ich nun die Zwasi in Höhe von 1500,00 EUR nebst laufenden Zinsen seit dem 1.03.15 eintragen. Oder dürfen die nicht titulierten , aber hier kapitalisierten Zinsen, bei der Verrechnung nicht berücksichtigt werden.
    Stehe total auf dem Schlauch!

  • "nicht titulierte, kapitalisierte Zinsen" ??? Die sind doch tituliert.

    So hatte ich es kürzlich auch erst, dass der Zinsbeginn quasi nach hinten verschoben wurde, bis die Zahlung "aufgebraucht" war. Das kann nicht falsch sein. Wie sollte man die Zahlungen sonst verrechnen.

    Aber aus deiner Fallschilderung geht nicht eindeutig hervor, ob laufende Zinsen auf HF und Kosten tituliert sind?

  • Ich verstehe das mit den "nicht titulierten, aber kapitalisierten Zinsen" im Sachverhalt nicht. Wenn laufende Zinsen nicht tituliert sind, gibt es keine. Wenn sie tituliert sind, was dem Sachverhalt nicht zu entnehmen ist, dann können sie zumindest nicht in kapitalisierter Form eingetragen werden - was aber lt. Sachverhalt auch nicht beantragt wurde.

    HF 1250 + Kosten 200 + restliche bereits im Titel kapitalisierte Zinsen 50 = 1.500€.
    Soweit in Ordnung. Ob eine Verzinsung der HF ab 1.3. ("Nebst x% Zinsen aus 1250 ab 1.3.”) möglich ist, richtet sich, wie gesagt, danach, ob laufende Zinsen tituliert sind (oder, was ich für unwahrscheinlich halte), die Forderung ab 20.02. unverzinslich ist. Wenn sie ab 20.02. unverzinslich sein sollte, passt die Verrechnung nicht, da für die Zeit ab 20.02. keine Zinsen mehr entstanden sind und somit nichts (auf nicht entstandene Zinsen!) verrechnet werden konnte.

    Kurz: Wenn lfd. Zinsen tituliert sind, spricht nichts gegen die Eintragung wie beantragt.

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