Hallo, ich habe mal folgenden Fall, wozu ich nicht viel gefunden habe:
eine GmbH wird liquidiert, versehentlich wurde vom Notariat die Anmeldung auf Eintragung der Liquidation und des Liquidators vergessen. Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist jedoch erfolgt. Nun ist das Sperrjahr abgelaufen. Könnte man jetzt nicht hingehen und sofort die Anmeldung auf Löschung der GmbH unter Nachweis der Einhaltung des Sperrjahres vorlegen ? Ich würde sagen ja, finde jedoch nirgends einen Kommentar dazu.