Hallo,
die Gemeinde regt die Bestellung eines Pflegers für unbekannte Beteiligte an.
Hintergrund:
Die Gemeinde möchte ein Grundstück an die Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks veräußern.
Die Rechtsnachfolger eines der Miteigentümer sind unbekannt. Ob auf den Tod dieses Miteigentümers ein Nachlassverfahren durchgeführt wurde, kann nicht mehr festgestellt werden. Mehrere Nachlassgerichts kommen als zuständige Nachlassgerichte in Betracht.
Insofern der Weg über die Pflegschaft für unbekannte Beteiligte.
Ich habe Bedenken
a) hinsichtlich eines Fürsorgebedürfnisses für die unbekannten Beteiligten;
b) der Möglichkeit der Auflassung eines Grundstücks an einen Pfleger für unbekannte Beteiligte sowie
c) die Eintragung der unbekannten Beteiligten im Grundbuch.
M.E. kann die Gemeinde das Grundstück auch an die bekannten Miteigentümer übertragen. Es besteht doch kein Anspruch, ein Grundstück an die unbekannte Beteiligten zu veräußern? Oder liege ich da ganz falsch?
Liege ich richtig?