Zustellung Nebenwohnung

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein Zustellungsproblem. In dem K-Verfahren wurde bisher an eine hiesige Adresse zugestellt. Sämtliche Zustellungen sind durch Niederlegung in den Briefkasten erfolgt.
    Nun wurde eine ZU zurückgesandt, mit dem Hinweis des Postzustellers, dass der Adressat unbekannt verzogen ist.
    Die Auskunft der Einwohnerkartei ergab, dass der Schuldner unter der bisherigen Anschrift einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Die Hauptwohnung befindet sich seit Beginn des Verfahrens woanders.

    Sind meine bisherigen Zustellung an die Nebenwohnung nun wirksam erfolgt? :gruebel:
    Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

  • Aus dem Bauch raus: warum nicht?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Komisches Bauchgefühl. In der ZPO habe ich allerdings nichts gefunden.

    Mein Landgericht hat leider mal einen meiner Zuschlagsbeschlüsse aufgehoben, weil der Schuldner nicht mehr unter der Adresse gemeldet war. Die Zustellungen waren aber auch durch Niederlegung bewirkt worden, sodass ich keine Veranlassung hatte, eine Einwohnermeldeamtsfrage durchzuführen.

    Seitdem bin ich übervorsichtig.

  • Zum Begriff der Wohnung und Zweit-/Nebenwohnung im zustellungsrechtlichen Sinne findest Du in den Kommentierungen zu § 178 ZPO etwas, z.B. Musielak ZPO/Wittschier ZPO § 178 Rn. 3 oder Stöber, ZPO, Rn. 3 ff. zu § 178.

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