Merkblätter in syrischer Sprache

  • Hallo,
    hat zufällig mal jemand recherchiert oder eine Idee, ob es Merkblätter für Vormünder ev. aufgrund der aktuellen Situation auch in syrischer und anderen Sprachen gibt?
    Wäre ja mitunter hilfreich.......

  • Hallo,

    unser OLG hat die Merkblätter für den Vormund, Vergütung und Haftpflichtversicherung in diverse Sprachen, u.a. arabisch, übersetzen lassen.

    Gruß Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Hallo,
    hat zufällig mal jemand recherchiert oder eine Idee, ob es Merkblätter für Vormünder ev. aufgrund der aktuellen Situation auch in syrischer und anderen Sprachen gibt?
    Wäre ja mitunter hilfreich.......

    Die syrische Sprache gehört als mittelostaramäische Sprache zum nordwestlichen Zweig der semitischen Sprachen.

    Syrisch ist nicht die heutige Landessprache Syriens – die ist das Arabische –, sondern die Minderheitensprache der syrischen Christen, die vorwiegend im Osten der Türkei, im Norden des Iraks und im Nordosten Syriens leben.

    Hilfreich wären also Merkblätter in arabisch.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Es betrifft sicherlich eine größere Personengruppe mit arabischer Sprache, aber in Deutschland befinden sich schon seit einiger Zeit auch nicht wenige Kontingent-Flüchtlinge aus Syrien, die (koptische) Christen sind.
    Mein Rat wäre deswegen, sich um beide Baustellen zu kümmern, vorrangig vielleicht die arabische.

  • Hallo,
    hat zufällig mal jemand recherchiert oder eine Idee, ob es Merkblätter für Vormünder ev. aufgrund der aktuellen Situation auch in syrischer und anderen Sprachen gibt?
    Wäre ja mitunter hilfreich.......

    Die syrische Sprache gehört als mittelostaramäische Sprache zum nordwestlichen Zweig der semitischen Sprachen.


    Danke für die Erläuterung.

    OT: Also ist begrifflich gesehen, das Wort "Antisemitismus" als Bezeichnung für Judenfeindlichkeit eigentlich eher unzutreffend.

  • Ich hatte gerade eben eine Verpflichtung: ein netter, junger Syrer, der Vormund für seine minderjährige Schwester geworden ist.
    Er ist schon etwas länger hier und sehr bemüht (hat in Syrien Maschinenbau studiert, geht hier nun nochmal zur Schule und versucht schnellstens Deutsch zu lernen und sich durch die Bürokratie zu kämpfen ;)),
    allerdings hatten wir natürlich teilweise sprachliche Schwierigkeiten. Meine Merkblätter versteht er noch nicht wirklich, denke ich. :(
    Das Nötigste konnten wir irgendwie besprechen, allerdings wären arabische Merkblätter wirklich sinnvoll (ja, ja, Amtssprache ist Deutsch - klar.)...

    Einmal editiert, zuletzt von Nana25 (3. November 2015 um 15:19)

  • Ich nutze die Gelegenheit für einen Hinweis auf die Seiten des B-UMF Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.

    http://www.b-umf.de/

    Die Willkommensbroschüre bekommen nicht nur meine Mündel sondern auch die Verwandten-Vormunde in der Beratung jeweils in ihrer Sprache:
    http://www.b-umf.de/de/publikationen/willkommensbroschuere

    In den Vormundschaftsprojekten werden auch Migranten gut beraten.
    http://www.b-umf.de/images/Liste_V…ojekte_2015.pdf

    Das Betreuer-Merkblatt gibt es bereits in mehreren Sprachen:
    http://www.gesetzliche-betreuung-odw.de/wb/pages/downloads.php

  • Guten Morgen,

    bislang haben wir die Verpflichtungstermine so gelegt, dass der Dolmetscher zugegen war (Sitzungstermin der Richter, haben nach Bestellung den Vormund direkt zu uns geschickt [mit dem Dolmetscher natürlich] oder wir haben den Termin neu bestimmt und auf den Sitzungstermin gelegt).

    Wir Rechtspfleger werden unsere Formulare zum Übersetzer senden (Bestellungsurkunde, Verpflichtungsprotokoll, Ladung, Informationen zum Amt des Vormunds), um künftig zumindest den arabisch sprechenden Vormündern die Unterlagen in verständlicher Sprache mitgeben zu können.

    Mein Dienstherr hat damit nichts zu tun, das entscheide ich doch selbst.
    Und über die Kosten mache ich mir keine Gedanken, die Verfahren sind insgesamt doch sehr teuer, da kommt es auf einmalige Übersetzungskosten nicht an.

    Viele Grüße!

    Stempelchen

  • Mein Dienstherr hat damit nichts zu tun, das entscheide ich doch selbst.
    Und über die Kosten mache ich mir keine Gedanken, die Verfahren sind insgesamt doch sehr teuer, da kommt es auf einmalige Übersetzungskosten nicht an.


    Seh ich anders. Die Beschaffung von Arbeitsmaterial ist eine Verwaltungsangelegenheit. Die Kosten gehören so wie Beschaffungskosten für den Dienst-PC oder den juris-Zugang ja auch nicht in Kostenrechnungen von Einzelverfahren.

    Es wäre doch auch kein schonender Umgang mit Steuergeldern, wenn jetzt viele Entscheider einzeln und unkoordiniert anfingen, für allgemein genutzte Vordrucke Übersetzungsaufträge zu vergeben.

  • Man kann nur hoffen, dass die Richter vorher prüfen, ob die ins Auge gefassten Vormünder nicht zu dem Großteil an Analphabeten gehören, die hierher kommen, denn dann nützt auch ein Merkblatt in arabischer Sprache nichts. Leider ist das nach Landesrecht in Erwägung gezogene Gesetz, wonach für muF das Jugendamt gesetzlicher Amtsvormund wird, noch immer nicht durch. Dann könnte man sich das ganze Zeug sparen.

  • Mein Dienstherr hat damit nichts zu tun, das entscheide ich doch selbst.
    Und über die Kosten mache ich mir keine Gedanken, die Verfahren sind insgesamt doch sehr teuer, da kommt es auf einmalige Übersetzungskosten nicht an.


    Seh ich anders. Die Beschaffung von Arbeitsmaterial ist eine Verwaltungsangelegenheit. Die Kosten gehören so wie Beschaffungskosten für den Dienst-PC oder den juris-Zugang ja auch nicht in Kostenrechnungen von Einzelverfahren.

    Es wäre doch auch kein schonender Umgang mit Steuergeldern, wenn jetzt viele Entscheider einzeln und unkoordiniert anfingen, für allgemein genutzte Vordrucke Übersetzungsaufträge zu vergeben.


    :daumenrau

  • Nach meiner Meinung handelt es sich - ebenso wie die Dolmetscherkosten - um Kosten in Rechtssachen.

    Sollte das hiesige OLG Übersetzungen zur Verfügung stellen, werde ich diese gerne verwenden.

    Und sollte hier jemand bereits über Übersetzungen verfügen, würde auch ich mich freuen, wenn diese allgemein zur Verfügung gestellt würden.

    Falls das nicht möglich ist: einfach das OLG nennen, ich schreibe das auch gerne an :)

  • Man kann nur hoffen, dass die Richter vorher prüfen, ob die ins Auge gefassten Vormünder nicht zu dem Großteil an Analphabeten gehören, die hierher kommen,


    Ich habe hier noch keinen Syrer getroffen, der/die Analphabet(in) war.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Man kann nur hoffen, dass die Richter vorher prüfen, ob die ins Auge gefassten Vormünder nicht zu dem Großteil an Analphabeten gehören, die hierher kommen, denn dann nützt auch ein Merkblatt in arabischer Sprache nichts. Leider ist das nach Landesrecht in Erwägung gezogene Gesetz, wonach für muF das Jugendamt gesetzlicher Amtsvormund wird, noch immer nicht durch. Dann könnte man sich das ganze Zeug sparen.


    In Ermangelung von Alternativen wird hier zur Zeit nur das JA bestellt. Der dortige Effekt ist natürlich vorhersehbar, das JA ist am Absaufen.

    Wir fangen jetzt an, Alternativen zu suchen. Da haben wir in erster Linie Anwälte im Auge. Der hiesige Betreuungsverein würde auch mitmachen, da fehlt aber noch das grüne Licht wegen der Finanzierung (die Fachlichkeit ist wohl geklärt).

    Privatpersonen spielen für die Vormundschaft im Regelfalle keine Rolle, weil die mit den rechtlichen Dingen (Aufenthaltsrecht, Asyl, Jugendhilfe) überfordert wären. Wenn sie dann dauernd beim JA nachfragen müssen, ist es vermutlich auch keine große Hilfe.

    Zum Thema: Ich würde mir die Frage stellen, was mir ein Vormund bringt, der bereits für das Verpflichtungsgespräch nicht ausreichend Deutsch versteht und spricht. Das mag im Einzelfall mal vorkommen, aber um das regelmäßig zu machen, fehlt mir die Phantasie, weil er eigentlich an vielen Stellen Deutsch braucht.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Unser Jugendamt schlägt Verwandte als Vormund vor, wo es nur kann, weil es völlig abgesoffen ist. (Wir bekommen auch seit Monaten nur sehr vereinzelt Berichte.) Berufsvormünder gibt es nicht. Die Richter (, die hier Ruhensfeststellung, Anordnung VM und Bestellung Vormund in einem Aufwasch machen), setzen diese dann meist ungeprüft ein. Damit haben wir erstmal den Salat. :(
    Habe auch schon Verpflichtungen auf Englisch gemacht.

  • Das Jugendamt kommt hier nur dann zum Zuge, wenn sich kein Familienangehöriger finden lässt.
    Das Jugendamt bekommt dann allerdings alles, mit Ausnahme der Asylangelegenheiten. Letztere bekommt - da Jugendamt und Asylbehörde ein Haus ist - ein neutraler Berufsvormund.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

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