Unser OLG hat jetzt einige Vordrucke, die im Bereich der Vormundschaften existieren, auch in arabischer Sprache festgestellt (Merkblatt Vormund, Merkblatt Aufwendungsersatz, Antrag Aufwandsentschädigung, Bericht, Kontakt zu Minderjährigen, Entlastungserklärung, Merkblatt Versicherungsschutz).
Ich frage mich bloß, was ich damit anfangen soll, wenn ich beispielsweise den in Anlage ersichtlichen Vordruck - dann auch noch ausgefüllt in arabischer Handschrift - hierher eingereicht bekomme?
- Sorry: Die Anlage lässt sich hier nicht einmal hochladen, weder als docx = falsches Dateiformat noch als pdf = Fehler wegen irgendwelchen nicht erkannten Textzeichen oder was auch immer.
Was soll ich jedenfalls bloß damit anfangen, wenn mir Blätter vorgelegt werden, die ausschließlich aus für mich unidentifizierbaren Zeichen bestehen? Jeden Bericht, jeden Antrag übersetzen lassen? Ist Gerichtssprache = deutsch nun abgeschafft worden? Wenn ja, kann uns ja jeder sowas vorlegen, wir müssen erst mal übersetzen lassen, um zusehen, was auf dem Papier überhaupt steht .....
Ich werde ggf. zwar die Merkblätter übergeben, solche Anträge aber nicht akzeptieren, und darum gibt es von mir den deutschen Antragsvordruck zusammen mit dem arabischen mit dem Hinweis, dass Anträge nur in deutscher Sprache diesseits akzeptiert und zur Kenntnis genommen werden.