Hallo zusammen,
per Mail erhielt ich eine Anfrage betr. einer Einsicht in die Grundakten. Hiernach erklärt der Antragsteller, dass er die historische Entwicklung einer Parzelle erforscht. Auf diesem Grundstück war ehemals ein jüdischer Friedhof gelegen. Es geht mir bei meiner Frage nicht um die fkt. Zuständigkeit, sondern vielmehr darum, inwieweit der Auskunftsbegehrende sein wissenschaftliches Interesse darzulegen hat (z. B. Forschungsfundstellen, bisherige Veröffentlichungen zu diesem Thema).
Vielen Dank!