• Hallo!
    Wenn ich in der Hinterlegung Anträge auf Löschung von alten Rechten bearbeite bzw. annehme, ist es mir dann egal, ob die hinterlegte Summe stimmt oder muss ich z.B. die alten Grundbücher durchackern und mir dann Hilfe holen, weil ich die altdeutsche Schrift nicht lesen kann?

    Vielen Dank im Voraus.

    That Guy: "We are more like Germany, ambitious and misunderstood!"
    Amy: "Look, everyone wants to be like Germany."

  • Was haben Anträge auf Löschungen im Grundbuch mit deiner Hinterlegung zu tun?

    Was soll denn von wem und zu wessen Gunsten hinterlegt werden und vor allem warum soll hinterlegt werden?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich meinte die Hinterlegung von Geld für die Löschung alter Rechte auf dem Gebiet der ehemaligen DDR nach § 10 Grundbuchbereinigungsgesetz. Der Eigentümer hinterlegt Geld, was von der Höhe des Grundrechtes abhängig ist und mit dem Hinterlegungsschein kann er beim Grundbuchamt die Löschung beantragen.

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  • Ex-DDR, da klinke ich mich raus. (Auch hier mal wieder mein Appell, wie HILFREICH es sein kann, sein Bundesland anzugeben.)

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Also mit den 10 GBBerG Dinger hab ich zwar auch nix zu tun, aber warum willst du da die alten Grundbücher durchackern? :gruebel:

    Wie genau prüfst du denn sonst den Betrag (sei es bei Einstellung ZwVollstr, in ZVG sachen, oder Gl.ungewissheit)? Prüfst du da auch immer auf den Cent ob der Hinterleger nicht vielleicht ein bisserl mehr oder weniger hinterlegen sollte?

  • Ehrlich gesagt, habe ich das bis jetzt immer gemacht. Was wohl hauptsächlich damit zusammenhängt, dass ich auch Zwangsvollstreckung mache.

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  • Ehrlich gesagt, habe ich das bis jetzt immer gemacht. Was wohl hauptsächlich damit zusammenhängt, dass ich auch Zwangsvollstreckung mache.

    Kann man ja auch machen, und gerade wenn man dann auch weiter damit zu tun hat (oder wenn einem Sonst was auffällt) macht dies auch Sinn.
    Aber eigentlich sehe ich das nicht aus Aufgabe der Hinterlegungsstelle an. Der Hinterlegungsgrund ist glaubhaft zu machen (bei 10 GBBerG wohl kein Problem), und ob das dann auch tatsächlich zu Löschung reicht muss das GBA prüfen. Muss es ja dann bei Antrag auf Löschung so oder so.

  • Ich prüfe die Richtigkeit der zu hinterlegenden Summe zwar auch immer, aber ich denke, es ist grundsätzlich Angelegenheit des Grundbuchs zu prüfen, ob das Recht gelöscht werden kann, sofern die richtige Summe hinterlegt ist.

  • Das war reine Nettigkeit von Dir, was ja nicht schadet. Strenggenommen muss aber der Hinterleger angeben, welchen Betrag er hinterlegen möchte. Ob die Hinterlegung ihn dann hinterher weiterbringt, ist eine andere Frage, liegt aber in seiner Verantwortung. Ich habe den Hinterlegern aber auch schonmal auf die Sprünge geholfen, wenn sie Schwierigkeiten hatten, den zu hinterlegenden Betrag zu ermitteln und dieser für mich auf der Hand lag. Ich würde aber bestimmt nicht alte Grundbücher durchackern. Das muss der Hinterleger schon selber machen oder sich mit "seinem Grundbuchrechtspfleger" kurzschließen. Dieser ist schließlich der, der entscheidet, ob genug Geld hinterlegt worden ist.

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