Hallo ihr Lieben,
Ich komme frisch von der Prüfung und darf unter anderem Hinterlegung machen. Jetzt kam ein Antrag einer Drittschuldnerin (Arbeitgeber), die monatlich "ca. 230€" hinterlegen wollen. Die Schuldnerin hat wohl monatlich wechselndes Einkommen bedingt durch etwaige Nachtschichten etc. und daher variiert der pfändbare Betrag.
1. Geht so eine "fortlaufende" Hinterlegung generell?
2. Ist der Betrag dann überhaupt bestimmt genug? Und wenn nein, wie könnten sie es bestimmter angeben?
Dem Antrag war der Pfüb beigefügt und im Antrag selbst war als Empfangsberechtigter "Vollstreckungsgläubiger siehe Pfüb" angegeben. Ist diese Bezugnahme zulässig? Und besteht bei nur einem Gläubiger überhaupt ein Bedürfnis für eine Hinterlegung?
Ich danke euch schon mal für eure Hilfe. Bei mir am Gericht konnte mir leider niemand helfen.
Liebe Grüße!