Guten Morgen!
Ich habe hier einen Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek. Diese sollte im Rang vor einer bereits bestehenden Belastung in Abt. II eingetragen werden.
Ich habe zwischenverfügt und Einreichung einer Rangrücktrittserklärung des Berechtigten verlangt.
Danach ging ein weiterer Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ein. Ich habe also die erste ZSH vorgemerkt und die zweite, die vollzugsreif war, eingetragen.
Jetzt meldet sich der erste Antragsteller auf die Zwischenverfügung hin und teilt mit, daß eine Rangrücktrittserklärung nicht vorgelegt wird. Der beanspruchte Rang ergebe sich aus verschiedenen Umständen, die hier nicht maßgeblich sein sollen (habe ich schon geprüft, greift nicht durch). Wenn ich den Antrag jetzt zurückweise, verliert der Antragsteller ja auch seinen Rang vor der zweiten ZSH. Das macht mir irgendwie Bauchschmerzen, weil ich rangbereit - nach der Belastung Abt. II, aber vor der zweiten ZSH ja eintragen könnte.
Meinungen?