Energiebezirk Ost

  • Folgende Dienstbarkeit haben wir mehrfach in unserem Flurbereinigungsverfahren:

    Zitat

    Dem Energiebezirk Ost steht das Recht zu, elektrische Leitungen über die Flurstücke Nr. XX zu führen, ein Leitungsgestänge auf dem Flurstück Nr. XX aufzustellen und zu unterhalten sowie zu diesem Zweck die Flurstücke zu betreten und die für Herstellung, Betrieb und Unterhaltung erforderlichen Arbeiten auf diesen vorzunehmen mit der Maßgabe, daß der Energiebezirk Ost die Ausübung dieses Rechtes seinen Nachfolgern im Eigentum oder im Besitz der Leitungen überlassen darf. Auf Verlangen des Energiebezirk Ost wird der jeweiligen Eigentümer der Flurstücke Nr. XX Bäume, die eine Gefahr für den Betrieb der Leitungen bilden, gegen angemessene Vergütung beseitigen unter den Bestimmungen der Eintragungsbewilligung vom 17.01.1950. Eingetragen auf Blatt XX am 09.04.1951, und zur Mithaft hierher übertragen am 27.05.1955. Mithaft: Blatt XX; Bei Neufassung der Abteilung eingetragen am 03.08.2000.

    Kann mir jemand sagen, wie ich diese gelöscht bekomme? Muss ich mich an der örtlichen Versorger oder an Vattenfall wenden? Erstellt die Löschungsbewilligung die BIMA oder die Landesdirektion oder ...?

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