Gesetzliche Vorschrift o. einheitlich festgelegte Berechnungsgrundl. f. Grundsteuer?

  • Hallo alle zusammen,

    gibt es eine gesetzliche Vorschrift bzw. einheitlich festgelegte Berechnungsgrundlage für die anteilige Berechnung von Grundsteuern bis 14 Tage nach dem Zwangsversteigerungstermin?

    Folgendes Problem:

    Unser Programm berechnet die Grundsteuer anhand der tatsächlichen Kalendertage im laufenden Quartal (z. B. Juli, August, September = 92 Tage). Dies führt immer wieder zu Nachfragen seitens der Rechtspfleger.

    Richtig wäre meines Erachtens, die Jahresgrundsteuer durch 360 zu teilen und für jeden Monat 30 Tage anzunehmen. Nur so gelangt man zu einem einheitlichen Tageswert. So wie unser Programm rechnet, erhält man in jedem Quartal einen anderen Tageswert. Da es sich jedoch um eine Jahressteuer handelt, kann dies nicht richtig sein.

    Die Softwarefirma teilte auf unsere Nachfrage mit:

    "Die Rücksprache mit unserer Fachprüfung ergab, dass die im ..... implementierte Vorgehensweise zur anteiligen Berechnung bisher als fachlich korrekt anerkannt wurde. Um über eine andere Herangehensweise beratschlagen zu können, benötigen wir die gesetzliche Grundlage auf die sich berufen wird, welche belegt, wie die Vorgehensweise korrekt wäre."

    Kann jemand helfen?

    Vielen Dank

  • Es gibt immer 2 Methoden der Berechnung, wobei nicht immer auch beide richtig (zugelassen) sein müssen.

    365 Tage/Jahr, dann wird, wie du das sagst auch richtig jeder Monat mit 28/29/30/31 Tagen gerechnet. Auf das Jahr stimmt das dann wieder.
    360Tage/Jahr, dann jeder Monat 30 Tage.

    Wie das die Kommunen machen, müssen die wissen. Ich habe bei uns mal nachgefragt, und da wurde mir gesagt, dass das Quartal mit 90 Tagen gerechnet wird, also 360/Jahr. So mache ich das auch, hat sich noch niemand drüber beschwert oder wegen des zugeteilten Betrags nachgefragt

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Leider - oder auch nicht - gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Zinsberechnungsmethode. Banken berechnen die Zinsen nach Banktagen, also mit 360 Tagen. ForumSTAR nötigt mir auf, die Zinsen aufs Meistgebot mit Kalendertagen zu berechnen. Eine Rechtfertigung dafür, warum in ein und demselben Teilungsplan verschiedene Zinsberechnungsmethoden angewendet werden, ergibt sich aus § 1: Hamwa imma so gemacht. [Ich nicht. Ich mach es jetzt, gegen meine innerste Überzeugung.]

    Wie die Kommunen rechnen, weiß ich nicht, auch hier rechnet unsere [zensiert] Software ForumSTAR mit Kalendertagen, sodass ich unseren Kommunen manchmal weniger, niemals aber mehr als angemeldet zuteilen muss.

  • ForumSTAR nötigt mir auf, die Zinsen aufs Meistgebot mit Kalendertagen zu berechnen. Eine Rechtfertigung dafür, warum in ein und demselben Teilungsplan verschiedene Zinsberechnungsmethoden angewendet werden, ergibt sich aus § 1: Hamwa imma so gemacht. [Ich nicht. Ich mach es jetzt, gegen meine innerste Überzeugung.


    Die taggenaue Berechnung der Meistgebotszinsen ist die hM. Würde man hier vom Anwender verlangen, dass er jedes mal auswählt, wie berechnet werden soll, wer das Geschrei groß.

    Wie die Kommunen rechnen, weiß ich nicht, auch hier rechnet unsere [zensiert] Software ForumSTAR mit Kalendertagen, sodass ich unseren Kommunen manchmal weniger, niemals aber mehr als angemeldet zuteilen muss.


    Sicher, dass du da nicht auswählen kannst, ob taggenau oder mit 30/360 gerechnet werden soll?

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • ForumSTAR nötigt mir auf, die Zinsen aufs Meistgebot mit Kalendertagen zu berechnen. Eine Rechtfertigung dafür, warum in ein und demselben Teilungsplan verschiedene Zinsberechnungsmethoden angewendet werden, ergibt sich aus § 1: Hamwa imma so gemacht. [Ich nicht. Ich mach es jetzt, gegen meine innerste Überzeugung.


    Die taggenaue Berechnung der Meistgebotszinsen ist die hM. Würde man hier vom Anwender verlangen, dass er jedes mal auswählt, wie berechnet werden soll, wer das Geschrei groß.

    Ich fürchte, das ist nicht mal eine Meinung, sondern nur ein Festhalten an dem, was man kennt.
    Mit dem großen Geschrei, das es dann gäbe - mag sein. Auf der anderen Seite mutet mir das Programm so viel unnütze Arbeit zu ...

    Wie die Kommunen rechnen, weiß ich nicht, auch hier rechnet unsere [zensiert] Software ForumSTAR mit Kalendertagen, sodass ich unseren Kommunen manchmal weniger, niemals aber mehr als angemeldet zuteilen muss.


    Sicher, dass du da nicht auswählen kannst, ob taggenau oder mit 30/360 gerechnet werden soll?

    Sehr sicher. Da gibt es nur bei den Zinsen eine Auswahlmöglichkeit; bei Grundsteuern fehlt dieses Auswahlfeld. Mal sehen, ob ich morgen einen Screenshot einstellen kann.

    (Übrigens funktioniert in Sachsen auch das Abspeichern des bearbeiteten Rubrums nicht. Vielmehr: Das Rubrum wird schon gespeichert, aber in späteren Beschlüssen etc. gleichwohl nicht ausgelesen. Danke trotzdem für Deine damalige Hilfe, auch wenn sie leider auf die sächsischen Spezialitäten nicht gepasst hat.)

    Curiosity is not a sin.

    Einmal editiert, zuletzt von 15.Meridian (9. November 2015 um 10:16)


  • Sicher, dass du da nicht auswählen kannst, ob taggenau oder mit 30/360 gerechnet werden soll?

    Sehr sicher. Da gibt es nur bei den Zinsen eine Auswahlmöglichkeit; bei Grundsteuern fehlt dieses Auswahlfeld. Mal sehen, ob ich morgen einen Screenshot einstellen kann.

    Hier nun der versprochene Screenshot (also Bildschirmfotos), oben für die Grundsteuer, unten für die Zinsberechnung.


  • Sicher, dass du da nicht auswählen kannst, ob taggenau oder mit 30/360 gerechnet werden soll?

    Sehr sicher. Da gibt es nur bei den Zinsen eine Auswahlmöglichkeit; bei Grundsteuern fehlt dieses Auswahlfeld. Mal sehen, ob ich morgen einen Screenshot einstellen kann.

    Hier nun der versprochene Screenshot (also Bildschirmfotos), oben für die Grundsteuer, unten für die Zinsberechnung.


    Danke. Dann hatte ich es falsch in Erinnerung - SORRY.
    Ich weiß nur noch, dass man gerade bei Grundsteuer öfters mal das Feld "abweichender Gesamtbetrag" braucht, eben weil die Kommunen die Grundsteuer nicht immer so rechnen wie es das Programm macht.
    Wenn die Berechnungsweise der Grundsteuer mit 30/360 nicht nur eine Mindermeinung ist, könnte man ja (theoretisch) eine Änderung dahingehend beantragen, dass auch bei der Grundsteuer die Auswahl 30/360 oder taggenau angeboten wird.
    Andere Möglichkeit: Gesamtbetrag als Hauptforderung erfassen und als "Grundsteuerforderung gem. Anmeldung" bezeichnen.

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    No!

  • Wenn die Berechnungsweise der Grundsteuer mit 30/360 nicht nur eine Mindermeinung ist, könnte man ja (theoretisch) eine Änderung dahingehend beantragen, dass auch bei der Grundsteuer die Auswahl 30/360 oder taggenau angeboten wird.

    So dankbar ich für Dein Mitdenken auch bin, hier verfalle ich in sardonisches Gelächter:
    Theoretisch könnte mir ForumSTAR wohl auch etwas so exotisches wie einen Zuschlagsbeschluss anbieten. In der sächsischen Realität belässt man es bei Provisorien wie den nackten Beschluss "Basis4", in den ich dann mein früheres Word-Dokument hineinkopieren kann - freilich ohne eingebettete Exceltabellen, die muss ich gesondert erst in Word und dann aus Word in ForumSTAR kopieren. Theoretisch sind für den Beschluss selbst und für die diversen Begleitschreiben zum Zuschlagsbeschluss (Finanzamt, Gutachterausschuss, Grundbuchamt) alle Daten schon in ForumSTAR erfasst, aber in der Realität trage ich die eben doch von Hand in meine alten Word-Dateien ein. Auf diese Weise kann ich in der dreifachen Zeit immerhin halb so viele Akten erledigen. Theoretisch kann ForumStAR zwar 5 Prozentpunkte über Basiszins vom 07.07.2007 bis 09.09.2015 centgenau ausrechnen, aber in der Realität möge ich die einmalige Nebenleistung aus der Hauptsache im Kopf rechnen. Fein: Wieviel sind 7 % aus 102.258,38 EUR? Theoretisch gibt es für Berechnungen den Computer, in der Realität werde ich an dieser Stelle auf einen Taschenrechner verwiesen.

    Aber wie sagte man mir vor 10 Tagen in der ForumSTAR-Schulung: "Nun regen Sie sich doch nicht so auf, das ist doch bloß Ihre Arbeit ..." Immerhin war man bei der Fortbildung so ehrlich, jede Hoffnung auf Verbesserungen durch das jetzt avisierte "Redesign", eine "umfassende Modernisierung der Fachanwendung ForumSTAR" im Keim zu ersticken. Weder wird es eine ausreichende Zahl an Textprodukten geben, noch ist mit einer akzeptablen Performance zu rechnen. An der Ergonomie werden vielleicht ein paar Kleinigkeiten geändert - schauen wir, ob 'anders' auch 'besser' heißt. Bei der Entmündigung des Nutzers und der Zumutung durch nicht immer logische, zeitraubende Abfragen wird es bleiben. Kurzum, wenn ich es mit meinem bayrischen Freund sagen darf: G'lump bleibt G'lump.

  • Wenn die Berechnungsweise der Grundsteuer mit 30/360 nicht nur eine Mindermeinung ist, könnte man ja (theoretisch) eine Änderung dahingehend beantragen, dass auch bei der Grundsteuer die Auswahl 30/360 oder taggenau angeboten wird.

    So dankbar ich für Dein Mitdenken auch bin, hier verfalle ich in sardonisches Gelächter:
    Theoretisch könnte mir ForumSTAR wohl auch etwas so exotisches wie einen Zuschlagsbeschluss anbieten. In der sächsischen Realität belässt man es bei Provisorien wie den nackten Beschluss "Basis4", in den ich dann mein früheres Word-Dokument hineinkopieren kann - freilich ohne eingebettete Exceltabellen, die muss ich gesondert erst in Word und dann aus Word in ForumSTAR kopieren. Theoretisch sind für den Beschluss selbst und für die diversen Begleitschreiben zum Zuschlagsbeschluss (Finanzamt, Gutachterausschuss, Grundbuchamt) alle Daten schon in ForumSTAR erfasst, aber in der Realität trage ich die eben doch von Hand in meine alten Word-Dateien ein. Auf diese Weise kann ich in der dreifachen Zeit immerhin halb so viele Akten erledigen. Theoretisch kann ForumStAR zwar 5 Prozentpunkte über Basiszins vom 07.07.2007 bis 09.09.2015 centgenau ausrechnen, aber in der Realität möge ich die einmalige Nebenleistung aus der Hauptsache im Kopf rechnen. Fein: Wieviel sind 7 % aus 102.258,38 EUR? Theoretisch gibt es für Berechnungen den Computer, in der Realität werde ich an dieser Stelle auf einen Taschenrechner verwiesen.

    Aber wie sagte man mir vor 10 Tagen in der ForumSTAR-Schulung: "Nun regen Sie sich doch nicht so auf, das ist doch bloß Ihre Arbeit ..." Immerhin war man bei der Fortbildung so ehrlich, jede Hoffnung auf Verbesserungen durch das jetzt avisierte "Redesign", eine "umfassende Modernisierung der Fachanwendung ForumSTAR" im Keim zu ersticken. Weder wird es eine ausreichende Zahl an Textprodukten geben, noch ist mit einer akzeptablen Performance zu rechnen. An der Ergonomie werden vielleicht ein paar Kleinigkeiten geändert - schauen wir, ob 'anders' auch 'besser' heißt. Bei der Entmündigung des Nutzers und der Zumutung durch nicht immer logische, zeitraubende Abfragen wird es bleiben. Kurzum, wenn ich es mit meinem bayrischen Freund sagen darf: G'lump bleibt G'lump.

    Unter den Voraussetzungen zum einen :troest: , und zum anderen würde ich mich mit so einem Programm weigern zu arbeiten und würde beim Verband Sturm laufen. Mal eine ganz blöde Frage: Wofür ist das dann da? Was soll es bringen?

    Da ist unser Eureka-ZVG ja Gold dagegen (wobei es ja nicht wirklich schlecht ist, man kann ganz gut damit arbeiten und viele (nicht alle!!) Verbesserungsvorschläge werden früher (oder später!) sogar umgesetzt), und da rege ich mich oft genug auf.

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  • Gewiss, ich habe mich hinreißen lassen, außer den Zinsberechnungs-Schwächen bei ForumSTAR noch zwei, drei andere der unerschöpflichen Kümmernisse mit dem Programm zu erwähnen. Aus Sicht eines Kollegen von der Leitstelle IT mag das langweilig sein: Ihr kennt die Klagen aus der Praxis, Ihr wisst, dass Ihr uns nicht helfen könnt, und also tut Ihr so, als müssten wir alle damit leben. Und das ist eine Frechheit! Nicht des einzelnen Bearbeiters, sondern der Landesjustizverwaltung.

    Zur Zinsberechnung und den verschiedenen Methoden habe ich noch eine Fundstelle nachzuliefern:
    http://zinsmethoden.de/
    Demnach ist der historische Gesetzgeber selbstverständlich von einer Zinsberechnung nach Banktagen ausgegangen. Wusste ich auch noch nicht ...

  • Wenn die Berechnungsweise der Grundsteuer mit 30/360 nicht nur eine Mindermeinung ist, könnte man ja (theoretisch) eine Änderung dahingehend beantragen, dass auch bei der Grundsteuer die Auswahl 30/360 oder taggenau angeboten wird.

    So dankbar ich für Dein Mitdenken auch bin, hier verfalle ich in sardonisches Gelächter:
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    Auch wenn du es mir vielleicht nicht glaubst, aber ich kann dich durchaus verstehen. Vor allem weil ich weiß, wie das bei forumSTAR so läuft. Aber der meiste Frust in deinem Beitrag resultiert aus den fehlenden Formularen, und das ist "hausgemachtes" Problem in Sachsen. Diese Aussage hilft dir jetzt natürlich auch nicht weiter, aber ich habe damals schon nicht wirklich verstanden, warum sich Sachsen von den Formularen "abkoppelt". Vor allem, nachdem ich gesehen habe, wie viel Arbeit in denen drinsteckt.
    Was ich zur Änderung der Zinsberechnung geschrieben habe wäre eine Änderung des Fachverfahrens, und vermutlich noch nicht mal sonderlich aufwändig. Nicht bekannt ist mir allerdings - und da muss ich dir vermutlich wieder recht geben - inwieweit solche Änderungswünsche wegen des Redesigns noch eine Chance haben.
    Wobei wie schon gesagt - wenn es nicht gerade die absolute Mindermeinung ist, wurden solche Änderungsvorschläge schon mal umgesetzt.
    Aber wie schon von von anderer Seite angemerkt - hier in dem Thread sind wir OT. Und eine allumfassende forumSTAR-Diskussion ist mir auch zu viel zu schreiben :teufel:.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Altes Thema - Neue Zeit:

    Die ersten Banken beginnen jetzt mit der act/act (taggenaue) Berechnung ihrer Grundschuldzinsen. In den Urkunden gibt es selbstverständlich keine Regelungen zu einer Zinsmethode.
    Nach Recherchen in zinsmethoden.de ist das m.M. nach nicht von der Hand zu weisen, ForumStar gibt auch die Möglichkeit dazu. Die Kommentare halten sich nach wie vor zurück bzw. es wird für "nicht falsch" erklärt, wenn 30/360 angewendet wird (somit ist wohl eher act/act richtig (?)).

    Seht ihr ein Problem in der Verwendung von act/act, wie sind eure Erfahrungen und Meinungen dazu?

  • Mir ist das völlig egal. Das Ergebnis muss nur stimmen, egal nach welcher Methode gerechnet wird.

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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