Guten Morgen, ich bräuchte Hilfe bei folgendem Fall:
Zwei Gläubiger haben den Anspruch des Schuldners auf Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft (Eheleute zu je 1/2 Anteil) gepfändet.
Beide Gläubiger haben getrennt einen Antrag gem. § 180 ZVG gestellt. Es laufen hier jetzt also zwei Teilungsversteigerungsverfahren.
Ist das so korrekt?
Laufen die beiden Verfahren parallel nebeneinander bis zum ersten Termin?
Vielen lieben Dank schon mal.