Hallo!
Ich habe hier einen Übertragsvertrag, in dem zwei landwirtschaftliche Grundstücke von Vater an Sohn übergeben werden. Sohn ist bereits Eigentümer eines Hofes, der allerdings in einem anderen Gerichtsbezirk liegt und dort auch im Grundbuch gebucht ist.
Es wurde beantragt, die beiden übertragenen Grundstücke zu dem Hof zu buchen, was bedeuten würde, dass ich Grundstücke, die örtlich zu uns gehören, an ein anderes Gericht abgeben müsste. Hilfsweise wurde beantragt einzutragen, dass die Grundstücke zu dem im Grundbuch von XY gebuchten Hof dazu gehören.
Wie wird sowas üblicherweise gehandhabt?