Nachweis RNF ausreichend?

  • Hallo zusammen,

    mir liegt ein Antrag auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel vor... als Nachweis wird mir eine Notarbescheinigung vorgelegt , die die verschiedenen Verschmelzungen, Ausgliederungen, etc. bescheinigt bis hin zu der Gesellschaft die nun Rechtsnachfolger sein soll...mein Problem ist dass diese Notarbescheinigung bereits aus dem Jahre 2011 ist und ich nunmehr eine aktuelle Notarbescheinigung bzw. aktuelle Registerauszüge, die nicht älter als 3 Monate sind verlangt habe... der Antragsteller ist nun der Meinung, dass die Notarbescheingung von 2011 ausreicht...gefunden zu dem Thema habe ich bislang leider nichts...

    Reicht diese Notarbescheinigung aus, oder ergibt sich irgendwoher, dass die Nachweise aktuell sein müssen???

    Ich danke euch :)

  • Ohne in Kommentierung geschaut zu haben, aus dem Bauch heraus:

    Der Notar bescheinigt ja den Stand von 2011. Der Antrag lautet auf die Gesellschaft, die aufgrund der Rechtsnachfolge aus 2011, Rechtsnachfolger sein soll. An dem Zeitraum bis 2011 kann sich ja rückwirkend nichts mehr ändern. Von daher sehe ich hierzu keine Probleme. Ob sich seit 2011 Änderungen ergeben haben, wäre für mich an dieser Stelle irrelevant, solange ich keinen Zweifel habe, dass die Gesellschaft, auf welche ich umschreibe, noch besteht.

    Allerdings weiß ich nicht, ob der Nachweis der Notarbestätigung im Klauselverfahren zulässig ist (wie gesagt, mir liegt gerade keine Kommentierung vor).

  • Ohne jetzt weiter nachgelesen zu haben, hätte ich keine Bedenken, hier die Notarbescheinigung aus 2011 zu akzeptieren.

    Hast Du wegen des Alters vielleicht eher den Vertretungsnachweis im Hinterkopf, der nicht zu alt sein darf?

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Sorry für die späte Antwort...die Grippewelle hatte zugeschlagen...ja war wohl der Vertretungsnachweis den ich im Kopf hatte...hab einfach irgendwie nur Bauchweh da die Bescheinigung sooooooooo alt ist...DANKE euch:)

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