Befristung der TV

  • Ich würde die Befristung eintragen. Denn dann ergibt sich klar und zweifelsfrei aus dem Grundbuch, wann die TV endet und dass ab dann eben keine TV mehr besteht. Andernfalls entsteht - nach Ablauf der Befristung - der Eindruck, der Erbe würde noch der TV und der Verfügungsbschränkung gem. § 2211 BGB unterliegen, obwohl dies gar nicht mehr der Fall ist.
    Ich würde eintragen: "Bis zum .... befristete TV ist angeordnet."

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