HILFE,
das vorliegende TV-Zeugnis hat folgenden Inhalt:
H. ist zum TV ernannt. H. ist von § 181 BGB befreit und die TV endet mit der Vollendung des 25. Lebensjahres der Erbin.
Eintragung dieser Befristung im TV-Vermerk? Oder lieber doch nicht
(OLG, Köln - Beschluss vom 03.11.2014 - 2 Wx 304/14 | BGB § 2364 | GBO § 22 | GBO § 52 (FGPrax 2015,56);
Demharter usw. haben mich auch nicht so richtig weiter gebracht).
Thank you!