Verteilung bei Gesamtrechte / Einzelausgeboten

  • Hallo allerseits!

    Mich plagt folgendes Problem:
    Versteigert wurden drei Grundstücke (in einzelnen Verfahren). In dem bevorstehenden Verteilungsterminen teile ich jeweils u.a. zu auf die rangersten beiden Gesamtrechte (lastend auf allen drei Grundstücken). Da ich Einzelverfahren habe, finden §§ 112, 122 ZVG keine Anwendung. Was habe ich nun zu beachten?

    Ich habe immer solange ein Konzentrations- und Motivationsproblem, bis ich ein Zeitproblem habe :teufel:

  • Verfahren 1: Meistgebot 35.000 €
    Verfahren 2: Meistgebot 66.000 €
    Verfahren 3: voraussichtliches Meistgebot 35.000 € (Zuschlagsentscheidung steht noch aus)

    Gesamtrechte:
    III/1 - 67.490,53 € mit Kosten + 12 % Zinsen vom 01.01.2011
    III/2 - 24.542,01 € mit 12 % Zinsen vom 01.01.2011

    Ich habe immer solange ein Konzentrations- und Motivationsproblem, bis ich ein Zeitproblem habe :teufel:

  • Ich sehe kein großes Problem. Ich würde die Verteilungstermine am gleichen Tag nacheinander ansetzen und in den ersten Terminen solange auf das erstrangige Rechts zuteilen, bis es vollständig befriedigt ist (Kosten, Zinsen und Kapital). Danach ist III/2 dran.

  • Nachfrage: Aus welchem Recht wird betrieben? Wenn nur aus III/1, dann müsste man vor der Zuschlagserteilung beim dritten Grundbuch noch einmal genau nachrechnen, ob das Recht III/1 nicht aus den Versteigerungserlösen der beiden anderen Grundstücke voll bedient wird.

    Ansonsten wie die Vorredner. Verteilungstermine können auch an unterschiedlichen Tagen angesetzt werden. Im späteren Verteilungstermin ist je zu berücksichtigen, in welcher Höhe auf das Recht in dem/den anderen Verfahren schon eine Zuteilung erfolgt ist, dieses Recht wird dann übergangen.
    Das erscheint auf den ersten Blick willkürlich für die nachrangigen Rechte des Grundstücks, bei dem die Erlösverteilung zuerst erfolgt. Aber genau das ist die Auswirkung eines Gesamtrechts - der hypothekarische Pascha (wie ihn wohl schon Arthur Nußbaum nannte) darf sich aus jedem Grundstück bedienen, an dem sein Gesamtrecht lastet.

  • Da sollte auch der Gl mitrechnen und u. U. sein erloschenes Recht auf die einzelnen Grundstücke so verteilen, dass auch für das 3. Grundstück etwas übrig bleibt

  • Danke für die Antworten! Die Versteigerungstermine sind z.T. bereits terminiert (an unterschiedlichen Tagen).
    Das Recht III/1 dürfte wohl durch das Meistgebot aus dem "zweiten Verfahren" voll befriedigt werden... Anmeldungen stehen natürlich noch aus...

    Ich habe immer solange ein Konzentrations- und Motivationsproblem, bis ich ein Zeitproblem habe :teufel:

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