Hallo,
ich habe hier den Fall, dass sich nach einer Löschung wg. Vermögenslosigkeit einer GmbH nun nach zehn Jahren herausstelt, dass noch ein Grundstück vorhanden ist. Ein Dritter möchte kaufen und beantragt daher Nachtragsliquidation, schlägt auch jemanden als Nachtragsliquidator vor.
Meine Frage: Das Grundstück ist werthaltig, es würden einige tausend Euro Kaufpreis fließen. Ist das nun Nachtragsliquidation oder ist das Liquidation "von Anfang an", da die Gesellschaft nie erloschen ist (Doppeltatbestand)? Dann müsste ich, wenn ich die Kommentierung hierzu richtig lese, von Amts wegen die Gesellschaft wieder eintragen und auf Antrag "eines Beteiligten" einen Liquidator bestellt. Ist mein Kaufinteressent Beteiligter??
Bisher hatte ich noch keinen solchen Fall, Nachtragsliquidatoren habe ich nur nach 273 AktG analog zu bestellen gehabt, weil sonstiges Bedürfnis, aber niemals Vermögen.
Ich würde jetzt also die GmbH wieder eintragen als in Auflösung (Auflösung durch Insolvenzabweisung mangels Masse) erstmal OHNE Liquidatore/GF und dann - einen Liquidator bestellen OHNE Einschränkung, der dann die volle Liquidation mit allem Pipapo nebst Sperrjahr durchzieht, abwickelt, verteilt und dann das Ende anmeldet? Oder doch nur einen Nachtragsliquidator mit der Aufgabe "Verwertung des Grundstücks"? Das ist doch aber unlogisch, oder nicht? Der hinterlegt dann fix den Kaufpreis und ist fertig und dann- haben wir Vermögen und beginnen von vorn...
Irgendwie denke ich gerade im Kreis.
Ist der "alte" GF anzuhören, ggfls. -bei entsprechender Bereitschaft- vorrangig zum Liquidator zu bestellen?
Kann jemand etwas dazu sagen?
Kommentare habe ich bisher Baumbach/Hueck und Scholz befragt.
Danke,
nanga.