Folgender Sachverhalt liegt mir vor:
Die Gemeinde, vertr. d. d. Bürgermeister, verfügt über ein Grundstück, wofür Eigentümer ein Personenzusammenschluss gem. Art. 233 § 10 EGBGB ist. Sie verkauft es an eine Privatperson P. Umschreibungsantrag wurde gestellt.
Kurz darauf verkauft P das Grundstück an die Gemeinde, vertr. d. d. Bürgermeister. Antrag auf Eigentumsumschreibung wurde gestellt.
Im Nachhinein stellt sich heraus, dass P ehrenamtlich als 1. Beigeordneter bestellt wurde, somit auch ein vertretungsberechtigtes Organ der Gemeinde ist.
Liegt hier ein Umgehungsgeschäft des § 181 BGB vor, welches zulässig ist? Ich habe irgendwie Bauchschmerzen...