Hallo liebe Kollegen,
ich habe folgendes Problem: Ein Antragsteller aus Ecquador hat über einen hier ortsansässigen Anwalt eine Kontrollbetreuung für seine Schwester beantragt, welche hier im Heim lebt. Nach Anhörung der Betroffenen, Bevollmächtigten, psych. Gutachten und einigem hin und her wollte ich den Antrag eigentlich als unbegründet zurückweisen, hatte dies vorher blöderweise m.d.B. um Antragsrücknahme jedoch angekündigt. Offensichtlich wollte der ASt. dies jedoch nicht - im Gegensatz zu seinem Anwalt.
Dieser hat jetzt also keine Antragsrücknahme geschickt, sondern seine Mandatsniederlegung ...
Toll!!!
Muss ich jetzt den Zurückweisungsbeschluss nach Ecquador zustellen lassen oder gibt es eine Möglichkeit trotzdem noch an den ehemaligen Anwalt zuzustellen?
Und sollte ich in dem Beschluss dem ASt. die Kosten auferlegen? Gibt doch bestimmt massenhaft Probleme?
GLG,
eine Ratlose