Folgendes:
1. Zwangsverwalterin erwirkt VB gegen einen Mieter im Jahre 2012
2. Wechsel in der Person der Zwangsverwalterin im Jahre 2013
3. Zuschlag im Jahre 2013 - Aufhebung Zwangsverwaltung und endgültige
Schließung des Zwangsverwalterkontos im Jahre 2014. Überschüsse wurden an
den Schuldner ausgezahlt, da alle Gläubigerforderungen aus dem L-Verfahren
befriedigt.
4. Heute erschien hier der Mieter und fragte an wen er nun zahlen kann, damit
der Schufaeintrag gelöscht werden kann. Die Zwangsverwalterin würde keine
Gelder annehmen, da sie ihr Konto bereits geschlossen hätte und alles
abgewickelt wäre.
Ich bin der Meinung, dass die Zwangsverwalterin weiterhin für die während ihrer Amtszeit beschlagnahmte Forderung zuständig ist. Der Titel lautet ja auf sie bzw. ihre Amtsvorgängerin. Nur sie kann doch quittieren, die vollstreckbare Ausfertigung müsste doch in ihrem Besitz sein. In ihrem Schlussbericht wird dazu jedenfalls nichts weiter vorgetragen.
Was sollte ich jetzt veranlassen?
Vielen Dank für Eure Überlegungen.