Ich möchte mich hier mal dran hängen.... Ich habe eine OHG (vermutlich dieselbe wie ihr ;)) und die behauptet früher eine GbR gewesen zu sein. Ich hatte schon diese Notarbescheinigung und die klarstellenden Vermerke des Mahngerichts vorliegen, habe das alles aus den bekannten Gründen nicht akzeptiert. Nun wurde mir allerdings etwas neues vorgelegt:
Eine notarielle Urkunde vom Mitte 2016. Vor dem Notar sind die PHGs der OHG erschienen und haben dort erklärt, dass sie früher eine GbR gegründet hatten. Diese hat unter diversen (im einzelnen aufgezählten) Namen firmiert. Die aus dem Titel ersichtliche GbR ist auch dabei. Die PHGs versichern, dass es immer nur diese eine GbR gab und dass diese eines Tages zur Ist-OHG wurde und zum Handelsregister angemeldet werden musste. Die Urkunde enthält höchst fürsorglich noch eine Abtretung der Forderungen der GbR auf die OHG.
Interessant ist insoweit, dass die Handelsregistereintragung bereits Ende 2015 erfolgte. Die PHGs der OHG haben sich beim Notar somit eine Art "Bescheinigung" über ein bereits vergangenes Ereignis schreiben lassen. Es handelt sich jedenfalls definitiv nicht um den ursprünglichen Gesellschaftsvertrag der GbR und die Dokumente, die zur Eintragung der OHG geführt haben sollen (z.B. Gesellschafterbeschluss bzgl. HR-Anmeldung o.ä.). Dass die vorsorgliche Abtretung bei mir nichts bringt ist klar, das wäre allenfalls Grundlage einer Rechtsnachfolgeklausel. Was mich allerdings etwas ins Grübeln bringt ist der Umstand, dass mein Titel auf "XY GbR, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter X" lautet. Wenn dieser X jetzt in der notariellen Urkunde versichert, dass er definitiv nur diese eine GbR hatte und die dann ins HRA als XY OHG eingetragen wurde, wüsste ich ehrlich gesagt nicht, was noch gegen die Parteiidentität spricht (bzw. wie der Nachweis über die Parteiidentität sonst geführt werden sollte). Was mich allerdings stört, ist dass diese Urkunde nachgeschoben wurde um die Sache nachträglich zurechtzubiegen. Hatte das von euch schon jemand?
Ich tendiere ja fast dazu den PfüB zu erlassen.