• Im Lernprozess wird man wohl gelegentlich "wunderlich". Ich habe meinen Kindern (Kleinkindalter) zum Einschlafen einen Fall aus dem [Repetitoren-]BGB-Schuldrecht-AT-Skript vorgelesen, er endete mit den Worten: "Kann A von B Zahlung verlangen?" Meine Tochter sah mich treuherzig an und sagte "Ja."


    :) :cool: Es geht eben nichts über frühzeitige Förderung der Kinder.

  • Ich empfehle "Die wichtigsten Schemata - Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht" vom Niederle-Verlag. Recht Preiswert bei Amazon zu erwerben :)
    Hat mir im Studium I für die BGB-Klausuren, und auch im Studium II sehr geholfen.


    Sersch: Ich bin bald ein gutes Jahr aus meiner Ausbildung raus und arbeite derzeit beim Anwalt. Ich platze fast vor Vorfreude auf das Studium und habe bis jetzt bereits viele schöne Abende verbracht. Ich denke, dass sich "das Auseinandersetzen mit dem Gutachterstil" gut in meine Freizeitgestaltung einbringen lässt :D

    Exec: Vielen Dank für deinen Ratschlag. Allerdings hilft mir deine Antwort nicht wirklich und beantwortet auch nicht so recht meine Frage. Es ging mir eigentlich eher darum, dass ihr mir vielleicht ein "Special"-Buch empfehlen könnt, welches ihr total super, aufschlussreich und klar gegliedert fandet, und in welchem der Gutachterstil für einen Anfänger, der sich mit der Materie gern befassen möchte, gut verständlich erklärt wird. ;)

    15.Meridian: Ich habe bereits in einem anderem Forum gelesen, dass jemand die Briefe sehr empfiehlt, allerdings verlief der Link ins Leere und "das Internet" hat mir leider nichts mehr rausgeworfen zu diesem Thema.. daher VIELEN DANK für den Link.. bin nun fleißig am lesen :) :daumenrau :2danke

    Über weitere Buchempfehlungen würde ich mich weiterhin sehr freuen.

  • Auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache: Ich warne eindringlich vor (eingekauften) Schemata! Sie gaukeln einem vor, systematisch Punkt für Punkt zu subsumieren. Das Problem ist nur, dass man dabei allzu leicht die wirklichen Schwerpunkte des Falls aus den Augen verliert und sich zu lange mit Selbstverständlichem aufhält. Bei den ersten Klausuren mag derlei noch verziehen werden, in Examensnähe ist es eine Todsünde, die Schwerpunkte falsch gesetzt zu haben.
    Ich empfehle eher, sich anhand des Gesetzeswerks eigene Aufbauschemata zu erarbeiten. Dabei lernt man dann das Lesen von Gesetzen, und zugleich erschließt sich die dahinterliegende Systematik. Ja, das ist beim Lernen mit Mehrarbeit verbunden. Gleichwohl ist Selbstdenken der richtige Weg.

    Gegen die weitverbreitete Schemata-Gläubigkeit (von Jurastudenten) wettert auch der streitbare BGH-Richter Thomas Fischer.

  • ...wettert auch der streitbare BGH-Richter Thomas Fischer.

    Der selbst ein gutes Beispiel für manche fehlenden Softskills sein könnte (Bescheidenheit, Charakterstärke auch da, wo es nicht billig ist, um nur zwei zu nennen).

    Mag sein. Im wahren Leben gehe ich der von Dir beschriebenen Sorte Mensch lieber aus dem Weg.

    Aber wenn wir hier mir Dir schon einen Richter haben, und also jemanden, der offenbar mit juristischen Prädikatsexamina zu glänzen wusste: Wie kamst Du durchs Studium? Woran lag es, dass Du so viel besser warst als der Durchschnittsjurastudent? (In Sachsen sind jüngst knapp 43 % durch Erste juristische Staatsexamen gerauscht, nur sechs von 195 schafften die Note gut - sehr gut gab es nicht -, insg. gut 11 Prozent hatten ein Prädikatsexamen, Quelle: HIER) Hast Du einen guten Rat für den juristischen Nachwuchs?

  • Meinst Du mich mit Prädikatsexamen und so? Kann gar nicht sein.:oops:

    Ein Prüfer sagte damals (das gebe ich heute, wenn ich Aufsicht führe, immer gerne weiter): Ein gutes Examen (meines war nicht im Wortsinne gut, sondern ein ganzes Stück schlechter) braucht 1/3 Glück, 1/3 Nerven und 1/3 Fachwissen. 2/3 reichen zum anständigen Bestehen aus, so war es bei mir. :cool:

    Mit etwas mehr Ernst:
    Klausurentechnik* und vernünftige gedankliche Prüfungsreihenfolgen sowie eine solide Auswertung der im Klaurentext selbst angesprochenen Probleme (über 80% der zu lösenden Probleme werden da direkt genannt, der Rest ist für die Spitzennoten im echten Prädikatsbereich) machen sehr viel aus. Was ein vernünftiges Studium angeht, sollte man mich lieber nicht zum Vorbild nehmen, da war nicht viel.

    Gerettet haben mich im Kern zwei Dinge: Mit Freunden hatte ich eine Arbeiitsgruppe gebildet, wir haben damals reihum Fälle vorbereitet, die die anderen auf Zuruf mündlich lösen mussten, anschließend wurde die Fallösung darauf analysiert, wo der "Fallöser" falsch abgebogen ist. Die Fälle stammten 1:1 aus verschiedenen Skriptenreihen und Buchreihen, teils die ganz kleinen 1-2 Problemfälle mit 10-15 Zeilen Text (im Buch), teil natürlich auch ein wenig anspruchsvoller. Dürften im Ergebnis ein paar hundert gewesen sein. Der Vorbereiter musste sie vortragen, ggf. ein paar Hilfestellungen geben und die Lösungsanalyse durchführen. Und im Prozessrecht kannte ich die regulären Abläufe auswendig, so dass sich aus dem simplen Abgleich zwischen "wie muss es laufen" und "wie ist es im Fall gelaufen" ein wesentlicher Teil der zu bearbeitenden Probleme ergaben. Mit mehr fachlichem Know-How (das fehlende Studium) von mir hätte es dann besser laufen können, insbesondere wären mehr der erkannten Probleme auch richtig gelöst worden und von den sich nicht aufdrängenden Problemen hätte ich dann wohl auch ein paar gefunden.

    *Klausurentechnik: Viele Klausuren schreiben (mindestens 50, unter Nicht-Schummel-Bedingungen, besser 100, ich lag eher bei 50) und die zeitlichen Erfahrungsvorgaben strikt beachten: Bei einer Klausur des Typs X darf man nur so und so lange an der Lösung arbeiten, dann muss man mit dem Schreiben beginnen, egal ob die Lösung fertig ist oder nicht, weil man sonst nie fertig wird.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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