Guten Morgen zusammen
Wir stehen hier gerade vor einem Rätsel.
Es liegt ein Urteil vor, in welchem der Tenor anders lautet, als die Entscheidungsgründe.
Im Tenor steht "..... verpflichtet zu entfernen ....", in den Entscheidungsgründen ".... verplichtet ist, .... zurückzuschneiden".
Antrag der Gegenseite lautet auf Entfernung, hilfsweise zurückzuschneiden.
In den Entscheidungsgründen stimmt das Gericht dem Antrag der Gegenseite zu, daß ihnen ein Anspruch auf Kürzung zusteht, von euinem Anspruch auf Entfernung kein Wort.
Was wäre denn jetzt bindend z.B. für den Fall einer Vollstreckung? Und wie könnte man hier eine Änderung/Berichtigung herbeiführen? 319 ZPO scheidet wohl aus, da das Gericht bereits mitgeteilt hat, daß die Ausführungen in den Urteilsgründen auf einem Versehen beruhen. Berufungsfähig ist das Urteil auch nicht.