Widerspruch gegen Wertsicherungsklausel bei Reallast im TP

  • Hallo,

    ich muss auf eine Reallast zuteilen, bei der nachträglich im Grundbuch eingetragen wurde, dass diese wertgesichert ist. Dazu wiederum wurde ein Widerspruch nach § 53 GBO eingetragen. Darüber hinaus ist ein Widerspruch bzgl. der Reallast bzgl. eines 1/2-Miteigentümers eingetragen. Was mache ich damit im Teilungsplan?

    Ist der Widerspruch für mich unerheblich? Wenn die Wertsicherung gar nicht angemeldet ist, sondern nur der eingetragene monatliche Betrag - muss ich dann überhaupt eine Hilfszuteilung machen?

    Hier hört mein Verständnis von bedingten Rechten im TP echt auf - ich hoffe, Ihr könnt mir helfen! Danke schonmal!!!

  • ich denke (spontan, weil keine Zeit jetzt lange in den Kommentar zu gucken), dass, wenn der Berechtigte in seiner bezifferten Anmeldung nur den monatlich zu zahlenden Betrag
    (ich gehe davon aus, dass es sich um eine Geldrente handelt) angemeldet hat, ohne die Wertsicherung dabei (zu seinen Gunsten) zu berücksichtigen, du dich auch insofern auf
    diesen monatlichen Betrag beschränken und den eingetragenen Amtswiderspruch und auch die Wertsicherung ignorieren kannst.
    Sofern die Wertsicherungsklausel eigentlich beachtlich wäre, würde es sich bei der Anmeldung um eine Minderanmeldung handeln...


    bzgl. des Widerspruchs gegen die Reallast als solche würde ich sagen, dass er an sich beachtlich ist (ohne zu wissen, um was für einen Widerspruch es sich genau handelt (Amtswiderspruch?) und ohne ein experte in diesem Bereich zu sein) der Becksche Online Kommentar sagt zu §53 GBO RN 3, dass der Amtswiderspruch in Zweck und Rechtsnatur dem Widerspruch des §899 BGB entspricht.
    Der Münchner sagt zu §899 BGB RN 23 zu erlöschenden Rechten: "bei der Erlösverteilung ist es wie ein bedingtes Recht (§120 ZVG) zu behandeln"
    Bedingung dürfte sein, dass durch Entscheidung oder Anerkenntnis festgestellt wird, dass die Reallast besteht wurde
    Ausfall der Bedingung die endgültige gegenteilige Feststellung

    ich befürchte, dass ein Vorgehen nach §112, 122 erforderlich ist, weil sich der Widerspruch nur auf die Reallast, soweit sie einen 1/2 MEA betrifft, richtet
    Problem (ohne jetzt eine lösung oder Formulierung parat zu haben):
    Der Berechtigte der Reallast hat Geld zu bekommen (das Deckungskapital für die Rente, wenn lebenslang bspw.)
    Wenn das Recht besteht, ist dieses Geld aus den Erlösen beider 1/2 Anteile zu entnehmen
    wenn das Recht (teilweise) nicht besteht, nur aus dem des einen 1/2 MEA

    Ist denn genug Masse vorhanden, um den gesamten Anspruch des Berechtigten zu bedienen, vll sogar soviel, dass schon aus einer Hälfte der Berechtigte zufrieden gestellt werden kann?

    letztlich vereinfacht formuliert stelle ich mir das so vor:
    man behandelt die Teilungsmasse hinsichtlich der Reallast (klar die vorrangig zu befriedigen Ansprüche zahlt man aus) nach §112, 122
    den Anteil der Ansprüche aus der Reallast, der auf die "unstreitige" Hälfte entfällt, hinterlegt man, bzw. zahlt aus
    den REST dieser Hälfte (sofern es denn einen gibt; und soweit er benötigt wird, um die restlichen Ansprüche des Berechtigten zu bedienen) hinterlegt man so, dass er an den Berechtigten der Reallast ausgezahlt (bzw. hinterlegt und verrentet) wird, wenn festgestellt wird, dass die Reallast am anderen MEA nicht besteht, bzw. an den Eigentümer dieser Hälfte (oder einen etwaigen nachrangigen Berechtigten), falls das Recht am anderen MEA besteht.

    den Anteil, der auf die andere, die "streitige" Hälfte entfällt hinterlegt man, wie geschildert zunächst mit der Bedingung, dass festgestellt wird, dass das Recht besteht (dann wird an den berechtigten ausgekehrt), bzw. nicht besteht (dann wird an den Eigentümer, bzw. den nachrangigen Berechtigten ausgekehrt)

    (Nebenbei: handelt es sich ein zeitmäßig festgeschriebenes (Abzinsung nötig?), oder ein lebenslanges Recht? wenn letzteres: weitere (auflösende) Bedingung: Tod des Berechtigten; Ersatzzuteilung; lebendnachweis in Hinterlegung nicht vergessen)

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

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