Objektstimmrecht ohne Ausnahme

  • Guten Tag zusammen,

    ich hätte hier mal eine Frage zum Stimmrecht, die in letzter Zeit des Öfteren aufschlägt:

    In der Teilungserklärung wird das Objektprinzip (bzw. das Wertprinzip) vereinbart.
    Ausnehmen für die Fälle, in welchen per WEG das Kopfprinzip Vorschrift ist, werden nicht getroffen. Es gibt auch keinen Zusatz wie "soweit gesetzlich zulässig" oder eine salvatorische Klausel.
    Ist eine solche Vereinbarung akzeptabel? Ich finde leider nirgends eine eindeutige Aussage.

    Liebe Grüße

    Curiouser

  • Ich habe eine Frage, die am ehesten hierzu passt.

    Im Rahmen einer neuen Teilungserklärung wird das Wertprinzip vereinbart, was ja grundsätzlich zulässig ist. Nun wird aber ergänzend geregelt, dass sich die Stimmrechte eines Miteigentümers dann um die Hälfte verringern, sofern ihm mehrere Wohnungs- und Teileigentumseinheiten gehören, welche zusammen mehr als die Hälfte der im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteile ergeben.

    Hintergrund ist die Vermeidung einer Majorisierung. Habe nichts gefunden, dass es nicht geht, aber auch nicht, dass es irgendwo eindeutig als zulässig erachtet wird. Hatte das schon mal jemand?

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