Hallo, ich drehe mich hier irgendwie im Kreis bei folgendem Sachverhalt:
- Anordnung der ZVersteigerung am 12.10.2015; Klausel gegen Inso-Verwalter liegt vor, Inso-Verfahren ist bereits eröffnet
- Beschlagnahme (Eingang GBA) am 12.10.2015, 14.50 Uhr
- Freigabe durch Inso-Verwalter, Zugang an Schuldner natürlich am 12.10.2015, keine Uhrzeit
- Einstellung gem. § 28 Abs. 2 ZVG, falsche Klausel
- Erinnerung gegen einst. Einstellung am 04.11.2015, beruft sich auf BGH (V ZB 25/05)
Ist jetzt eine wirksame Beschlagnahme vor Freigabe erfolgt?