Auflassung und Erbauseinandersetzungsvertrag

  • Hallo fleißige Grundbüchler,

    folgender Fall:

    Ein Ehepaar verkauft an F ein Grundstück. Die Auflassung erfolgt. Eine Auflassungsvormerkung für F ist eingetragen. F stirbt noch vor der Eintragung als Eigentümerin im Grundbuch. Nun kommen die Erben und wollen sich eintragen lassen. Unproblematisch ist, dass ich grundsätzlich die Auflassung für die Erben weiter verwenden kann. Allerdings haben die Erben in einem Auseinandersetzungsvertrag beschlossen, dass einer der beiden als Alleineigentümer eingetragen werden soll; es erfolgt eine entsprechende zweite Auflassung.
    Nun meine Frage: Muss ich die Erben in Erbengemeinschaft voreintragen lassen? Ich sehe den Fall als Kettenauflassung, sodass die Zwischeneintragung der Erben entbehrlich ist und ich sofort den einen Erben als Alleineigentümer eintrage.
    Ist meine Auffassung nachvollziehbar oder liegt sie total daneben??

    Ich bin noch neu auf dem GBA seht es mir bitte nach :D

  • Wenn man in der ersten Auflassung die Einwilligung des Eigentümers zu Verfügungen des Erwerbers sieht, wird es keinen Unterschied machen, dass der zweiten Verfügung eine Auseinandersetzung der Käufer zugrunde liegt. Ohne Fundstellen für diesen Fall nennen zu können.

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