Einreichen von Unterlagen per E-Mail möglich

  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich hätte mal eine ganz allgemeine Frage:

    Wie handhabt ihr das, wenn Antragsteller euch Unterlagen bzgl. der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse per E-Mail einreichen. Lasst ihr das zu?
    Ich bin halt der Meinung, dass wir (noch) keinen elektronischen Rechtsverkehr haben und akzeptiere das dann nicht. Unstreitig ist, dass es bei verfahrenseinleitendenden (Antrag, Rechtsmittel, usw.) auch schon gerichtlich entschieden wurde. Diverse Entscheidungen dazu liegen mir auch vor.

    Fraglich ist halt, wie es bei "normalen" Prozesserklärungen und beim Übersenden von E-Mails ist.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    LG

  • Bei sämtlichen Verfahrenserklärungen muss ich Gewissheit über die Identität des Erklärenden und seinen Erklärungswillen haben. Daher bevorzuge ich "in Schriftform oder zu Protokoll der Geschäftsstelle".
    Auch bei einzureichenden Unterlagen muss ich mit der Authentizität der Unterlagen sicher sein bzw. in der Lage sein, dies prüfen zu können. Eine digitale Kopie ist leicht einer Manipulation zugänglich. Der elektronische Rechtsverkehr ist bei uns noch nicht zulässig. Das Übersenden von Unterlagen per E-Mail ist in meinen Augen daher nicht zulässig.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Also ich lasse es bei mir ab und an mal "durchgehen", dass mir ein Antragsteller den ein oder anderen Bescheid per Mail sendet. Hier werden ohnehin nur schriftliche BerH-Anträge gestellt und Kopien der Belege eingereicht.. Wenn dann noch was fehlt, ist es mir beim Nachreichen dann egal, ob diese nun digital oder auf Papier vorliegen.

  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich hätte mal eine ganz allgemeine Frage:

    Wie handhabt ihr das, wenn Antragsteller euch Unterlagen bzgl. der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse per E-Mail einreichen. Lasst ihr das zu?

    LG


    Nein, wenn es um die normale Mail geht. Die Unterlagen müssten ebenfalls über den elektr. Rechtsverkehr mit Signatur eingereicht werden.

  • Aber grundsätzlich verweise ich auch auf Einreichen per Post oder Fax.

    Bei sämtlichen Verfahrenserklärungen muss ich Gewissheit über die Identität des Erklärenden und seinen Erklärungswillen haben. Daher bevorzuge ich "in Schriftform oder zu Protokoll der Geschäftsstelle".
    Auch bei einzureichenden Unterlagen muss ich mit der Authentizität der Unterlagen sicher sein bzw. in der Lage sein, dies prüfen zu können. Eine digitale Kopie ist leicht einer Manipulation zugänglich. Der elektronische Rechtsverkehr ist bei uns noch nicht zulässig. Das Übersenden von Unterlagen per E-Mail ist in meinen Augen daher nicht zulässig.

    Mal ganz ketzerisch gefragt: Woher weiß ich denn bei Post oder Fax, dass ich mir der Identität des Erklärenden sicher sein kann? Im Zweifel kenne ich weder seine persönliche Faxnummer (zumal es ja auch von irgendeinem Fax versendet worden sein kann) noch kenn ich dessen Unterschrift so sicher, dass ich eine Fälschung zweifelsfrei erkennen könnte (wobei es hier ja ohnehin dann eines fachlichen Gutachtens bedürfte). Und Faxe kann ich ebenso leicht fälschen, wie eigescannte Dokumente im E-Mail-Anhang.

  • Mal ganz ketzerisch gefragt: Woher weiß ich denn bei Post oder Fax, dass ich mir der Identität des Erklärenden sicher sein kann? Im Zweifel kenne ich weder seine persönliche Faxnummer (zumal es ja auch von irgendeinem Fax versendet worden sein kann) noch kenn ich dessen Unterschrift so sicher, dass ich eine Fälschung zweifelsfrei erkennen könnte (wobei es hier ja ohnehin dann eines fachlichen Gutachtens bedürfte). Und Faxe kann ich ebenso leicht fälschen, wie eigescannte Dokumente im E-Mail-Anhang.

    Ganz platt geantwortet: Ich weiß es nicht. Aber ich habe Indizien, die überwiegend dafür sprechen, dass ich von der Identität und dem Erklärungswillen zumindest ausgehen "darf". Und es ist im Streitfalle nachprüfbar.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ich denke da im Übrigen auch an die Kosten. Die Nachweise müssen ja in die Akte, das heißt, im Zweifel bin ich derjenige, der sie ausdruckt.
    Wenn sich das rumspricht bekomme ich in ein paar Monaten nur noch Mails! Nein danke.

    Im elektronischen Rechtsverkehr werden die Anhänge ja bei der elektronischen Akte gespeichert, was Sinn der Sache ist. Aber ich geb mir den Larry nicht, auch noch deren Nachweise selbst auszudrucken.

  • Der Wille des Gesetzgebers ist klar. Wir sollen dem Fortschritt mal so langsam Vorrang geben. Wenn mir einer was per Email schickt und ich den Anhang lesbar ausdrucken kann. Dann mach ich genau das.

    Sorry, bei der Arbeitseinstellung von Euch kann ich nur die Augen rollen - Hauptsache die Unterlagen sind da und ich kann dem Beratungshilfebewilligungsverfahren den Fortgang geben :D

  • Mal eine Frage: bedeutet in den einzelnen Bundesländern die Einreichung im elektronischen Rechtsverkehr tatsächlich (auch) einfache email?

    Zumindest im Brandenburgischen ist dies m.E. nicht so.
    Daher akzeptiere ich hier keine Einreichung irgendwelcher Unterlagen durch normale mail.

  • Nein. Das ist schon alleine aus Sicherheitsgründen bei uns offiziell untersagt. Kann auch nicht verstehen, was daran unverständlich sein soll Email Verkehr nicht zuzulassen. Im Gegensatz zum elektronischen Rechtsverkehr sind die Strukturen einfach nicht dafür gemacht, was alleine diese Sicherheitsfrage schon zeigt.

    LG
    ruki

  • Ich denke da im Übrigen auch an die Kosten. Die Nachweise müssen ja in die Akte, das heißt, im Zweifel bin ich derjenige, der sie ausdruckt.
    Wenn sich das rumspricht bekomme ich in ein paar Monaten nur noch Mails! Nein danke.

    Das dürfte der eigentliche Anreiz für viele Bürger sein, möglichst viel per Mail zu schicken. Sie sparen Papier-, Toner- und Portokosten, was alles der Justizhaushalt in diesen Fällen übernehmen muss.

    Im elektronischen Rechtsverkehr werden die Anhänge ja bei der elektronischen Akte gespeichert, was Sinn der Sache ist. Aber ich geb mir den Larry nicht, auch noch deren Nachweise selbst auszudrucken.

    Bei uns gibt es den elektronischen Rechtsverkehr noch ohne Akte. Es werden also die Unterlagen und die Signaturnachweise ausgedruckt. Die normale E-Mail ist da eigentlich ressourcenschonender; die Blätter für die Signaturnachweise entfallen. :teufel:

  • Nein. Das ist schon alleine aus Sicherheitsgründen bei uns offiziell untersagt. Kann auch nicht verstehen, was daran unverständlich sein soll Email Verkehr nicht zuzulassen. Im Gegensatz zum elektronischen Rechtsverkehr sind die Strukturen einfach nicht dafür gemacht, was alleine diese Sicherheitsfrage schon zeigt.

    LG
    ruki


    Strenggenommen liegt bei der Einreichung von z. B. Unterlagen für BerH und PKH das Risiko lediglich beim Bürger, nämlich dass seine Unterlagen durch einen Fehler beim Versand woanders ankommen bzw. diese jemand Unbefugtes lesen kann.

    Dass man auf Mails von Bürgern auf einem der herkömmlichen Wege antworten sollte, steht wieder auf einem anderen Blatt.

  • Mal eine Frage: bedeutet in den einzelnen Bundesländern die Einreichung im elektronischen Rechtsverkehr tatsächlich (auch) einfache email?

    Zumindest im Brandenburgischen ist dies m.E. nicht so.
    Daher akzeptiere ich hier keine Einreichung irgendwelcher Unterlagen durch normale mail.

    Klares Nö. Nach dieser Definition bedeutet der elektronischer Rechtsverkehr den sicheren, rechtlich wirksamen Austausch elektronischer Dokumente zwischen Bürgern, Behörden und Gerichten. Das kann man man einer einfachen, mehr oder weniger unerleuchteten E-Mail ans Gericht klar ausschließen. An die Kosten, die fürs Land mit dem Ausdruck (mangels medienbruchfreier Bearbeitungsmöglichkeit) von solchen Mails verbunden sind, mag ich lieber gar nicht denken.

    Ich hab es wirklich versucht! Aber es geht einfach nicht komplizierter...

  • Nein. Das ist schon alleine aus Sicherheitsgründen bei uns offiziell untersagt. Kann auch nicht verstehen, was daran unverständlich sein soll Email Verkehr nicht zuzulassen. Im Gegensatz zum elektronischen Rechtsverkehr sind die Strukturen einfach nicht dafür gemacht, was alleine diese Sicherheitsfrage schon zeigt.

    LG
    ruki


    Strenggenommen liegt bei der Einreichung von z. B. Unterlagen für BerH und PKH das Risiko lediglich beim Bürger, nämlich dass seine Unterlagen durch einen Fehler beim Versand woanders ankommen bzw. diese jemand Unbefugtes lesen kann.

    Es besteht ein Risiko beim Öffnen von angehängten Dateien. Auch ein PDF z.B. kann sich als Schädling herausstellen.

  • Ich seh das eigentlich etwas entspannter.

    Belege dienen zur Glaubhaftmachung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Diese können schon auch ganz ohne Belege glaubhaft sein.
    Und da schon keine spezielle Form vorgeschrieben ist, muss man mE auch nicht auf so eine Form bestehen (kann aber wenn man es als notwendig erachtet).

  • Nein. Das ist schon alleine aus Sicherheitsgründen bei uns offiziell untersagt. Kann auch nicht verstehen, was daran unverständlich sein soll Email Verkehr nicht zuzulassen. Im Gegensatz zum elektronischen Rechtsverkehr sind die Strukturen einfach nicht dafür gemacht, was alleine diese Sicherheitsfrage schon zeigt.

    LG
    ruki


    Strenggenommen liegt bei der Einreichung von z. B. Unterlagen für BerH und PKH das Risiko lediglich beim Bürger, nämlich dass seine Unterlagen durch einen Fehler beim Versand woanders ankommen bzw. diese jemand Unbefugtes lesen kann.

    Es besteht ein Risiko beim Öffnen von angehängten Dateien. Auch ein PDF z.B. kann sich als Schädling herausstellen.


    Ich hatte bei meiner Antwort einen leistungsfähigen Virenschutz in der Justiz natürlich vorausgesetzt. ;)

  • Hier sind normale E-Mails nur für den internen Dienstverkehr zugelassen. Für den elektronischen Rechtsverkehr gibt es ein gesondertes Postfach in der Verwaltung. Eingänge werden dort mit den Signaturnachweisen ausgedruckt und zur Akte gesandt. Ihr dürft nicht vergessen, dass bei Urlaub und insbesondere bei Erkrankung die Mails ungelesen im Posteingang schmorren. Der Vertreter kommt an die Mails nicht ran.

  • Mal eine Frage: bedeutet in den einzelnen Bundesländern die Einreichung im elektronischen Rechtsverkehr tatsächlich (auch) einfache email?

    Zumindest im Brandenburgischen ist dies m.E. nicht so.
    Daher akzeptiere ich hier keine Einreichung irgendwelcher Unterlagen durch normale mail.

    :daumenrau Genau so!

    Meine E-Mail-Adresse kennen und bekommen die Antragsteller erst gar nicht.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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