Was ist unter "qualifizierter Vertretung" zu verstehen?

  • Gude!
    Die Frage steht ja quasi schon in der Überschrift. Wir beschäftigen uns hier gerade mit der Dienstvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit und jetzt stellt sich die Frage, was eigentlich die qualifizierte Vertretung ist, bzw. welchen Sinn und Zweck sie hat und in welchen Bereichen sie in welcher Form zu gewährleisten ist.

    M. E. soll dadurch sichergestellt werden, dass das rechtsuchende Publikum seine Eilanträge (zB einstweilige Verfügung) oder Fristsachen (zB Einlegung der Revision in Strafsachen) auch außerhalb der normalen Sprechzeiten zu Protokoll erklären kann. Das würde natürlich bedeuten, dass zB in der Verwaltung keine qualifizierte Vertretung gestellt werden muss, weil es da keine entsprechenden Anträge und auch kein Publikum gibt. Im Zweifel sieht das die Behördenleitung anders und wird darauf bestehen, dass auch in Bereichen, in denen keine Eilanträge gestellt werden und/oder auch kein Publikum vorbei kommt, trotzdem immer jemand bis 16.30 Uhr im Büro hockt. Wohl eher aus Prinzip, als aus sinnvollen Gründen...

    Deshalb meine Frage, was eigentlich genau unter der qualifizierten Vertretung zu verstehen ist. Gibt es sowas wie eine Definition, oder legt das jeder so aus, wie er es gerade braucht?

  • Deinen Schluss, in der Verwaltung wäre keine qualifizierte Vertretung nötig, halte ich nicht für zwingend.

    Auch dort rufen ggf. (Verwaltungs-)kollegen anderer Gerichte/Behörden an und Mitarbeiter sollten natürlich ebenfalls einen Ansprechpartner haben (und das nicht nur bis 12:00 Uhr).

    Eine Definition für die qualif. Vertretung ist mir nicht bekannt. Nach meiner Sicht sollte dies jemand sein, der aktuell in der Abteilung arbeitet oder vor nicht zu langer Zeit in diesem Fachgebiet tätig war.

    Und auch in der Zivilabteilung oder beim Grundbuch können Bürger mit Anliegen/Fragen erscheinen. Aber vielleicht habt ihr tatsächlich Abteilungen, die keine Bürger sehen.

  • Aber die normalen 08/15-Sachen sind doch nicht eilig, so dass ich sowohl Publikum und notfalls auch Kollegen auf den nächsten Tag, wenn der Sachbearbeiter wieder da ist (und Sprechzeiten sind), verweisen kann. Bei Kollegen würde ich das natürlich etwas netter formulieren, aber das Ergebnis wäre das gleiche: alles, was nicht eilig ist (oder ich ohne Probleme beantworten kann), kann warten bis der Sachbearbeiter wieder da ist.

    Mir ist ja klar, warum die Behördenleitungen wollen, dass aus jedem Bereich, inkl. Verwaltung, jemand da ist, aber so richtig sinnvoll erscheint mir das ehrlich gesagt nicht. :gruebel:

  • Aber die normalen 08/15-Sachen sind doch nicht eilig, so dass ich sowohl Publikum und notfalls auch Kollegen auf den nächsten Tag, wenn der Sachbearbeiter wieder da ist (und Sprechzeiten sind), verweisen kann. Bei Kollegen würde ich das natürlich etwas netter formulieren, aber das Ergebnis wäre das gleiche: alles, was nicht eilig ist (oder ich ohne Probleme beantworten kann), kann warten bis der Sachbearbeiter wieder da ist.

    Mir ist ja klar, warum die Behördenleitungen wollen, dass aus jedem Bereich, inkl. Verwaltung, jemand da ist, aber so richtig sinnvoll erscheint mir das ehrlich gesagt nicht. :gruebel:

    Die Verwaltung ist u.a. dazu da, das Hausrecht auszuüben. Was meinst du was los ist, wenn in einer noch laufenden Sitzung was passiert und keine Geschäftsleitungs oder Verwaltungskraft ist mehr im Bau? Stichwort: Besondere Vorkommnisse.

    Ein Wachtmeister fällt die Treppe runter - und ist am nächsten Tag dienstunfähig. Ersatz besorgen?

    Gerade in der Verwaltung muss ein Ansprechpartner vorhanden sein. Die Verwaltung ist die wichtigste Institution im Gericht, keiner mag sie, aber ohne sie läuft nichts.

  • Hast Du den Ironiebutton vergessen? Verwaltung ist wichtig, kein Zweifel. Aber ihre Funktion besteht darin, das Umfeld zur Verfügung zu stellen, das erforderlich ist, damit die Leute, die dort kraft Gesetzes ihre Aufgaben erfüllen müssen, dies auch können.

    Während einer Sitzung hat die Verwaltung kein Hausrecht im Sitzungssaal, das obliegt nach allgemeiner und richtiger Auffassung dem/der Vorsitzenden. Ich halte oft Sitzungen außerhalb der Anwesenheitszeiten der Verwaltung.

    Was ich dabei benötige ist ein Sitzungssaal (den die Verwaltung hat planen und bauen lassen) ein Diktaphone (das die Verwaltung beschafft und mir ausgehändigt hat), ein Wachtmeister oder ähnliche Person, die bei Störungen zur Verfügung steht und die Öffentlichkeit ins Gebäude lässt (Personal von der Verwaltung eingestellt, Dienstpläne von ihr erstellt) ... Daher kein Zweifel. Die Verwaltung ist wichtig. Das wichtigste ist sie nicht, weil ihr Servicefunktion für die eigentlichen Aufgabenträger zukommt. Servicefunktion ist kraft Definition nie das wichtigste.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Nachtrag: Ich gehe nach eingen Nachdenken noch einen Schritt weiter: In dem Augenblick, in dem die Verwaltung zu glauben beginnt, sie sei das Wichtigste, hat sie den entscheidenden Schritt zu viel gemacht, sich von ihrer Servicefunktion verabschiedet und sich selbst zu Unrecht in den Mittelpunkt der Angelegenheit gestellt. Ohne Verwaltung läuft nichts (zunindest nicht viel), ganz klar, aber ohne die Aufgabenträger muss auch gar nichts mehr laufen. Die Tätigkeit der Verwaltung wird sinnlos. Hier eine Priorisierung der einen über die andere Funktion durchzuführen, ist daher m.E. falsch.

    Einmal editiert, zuletzt von AndreasH (24. November 2015 um 21:52) aus folgendem Grund: Nachtrag


  • Wir beschäftigen uns hier gerade mit der Dienstvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit und jetzt stellt sich die Frage, was eigentlich die qualifizierte Vertretung ist, bzw. welchen Sinn und Zweck sie hat und in welchen Bereichen sie in welcher Form zu gewährleisten ist.


    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht so ganz, was du meinst. Vertretung heißt für mich, dass derjenige, der eigentlich zuständig ist, nicht da ist, z.B. wegen Urlaub oder Krankheit, und deshalb der Vertreter herangezogen wird. Was du (zumindest meinem Verständnis nach eher) meinst ist ein Bereitschaftsdienst.

    M. E. soll dadurch sichergestellt werden, dass das rechtsuchende Publikum seine Eilanträge (zB einstweilige Verfügung) oder Fristsachen (zB Einlegung der Revision in Strafsachen) auch außerhalb der normalen Sprechzeiten zu Protokoll erklären kann. Das würde natürlich bedeuten, dass zB in der Verwaltung keine qualifizierte Vertretung gestellt werden muss, weil es da keine entsprechenden Anträge und auch kein Publikum gibt. Im Zweifel sieht das die Behördenleitung anders und wird darauf bestehen, dass auch in Bereichen, in denen keine Eilanträge gestellt werden und/oder auch kein Publikum vorbei kommt, trotzdem immer jemand bis 16.30 Uhr im Büro hockt.


    Wenn du sagst, dass jemand bis 16:30 da sein muss, um Eilanträge außerhalb der Sprechzeiten aufzunehmen, geht die Sprechzeit doch eigentlich bis 16:30 ... oder? Was ist wenn jemand mit dem Eilantrag um 16:40 kommt?
    Was nützt der um 16:30 noch aufgenommene Antrag auf einstweilige Verfügung, wenn kein Richter mehr da ist, um darüber zu entscheiden? Da bräuchte es dann konsequenterweise ebenfalls eine entsprechende Anwesenheitsregelung.
    Alle Bereiche zu besetzen halte ich für Blödsinn, denn je nach Gerichtsgröße müssen dann fast alle so lange da bleiben.

    Hast Du den Ironiebutton vergessen?


    Das kam mir auch in den Sinn, als ich deinen Beitrag gelesen habe ;)


    In dem Augenblick, in dem die Verwaltung zu glauben beginnt, sie sei das Wichtigste, hat sie den entscheidenden Schritt zu viel gemacht, sich von ihrer Servicefunktion verabschiedet und sich selbst zu Unrecht in den Mittelpunkt der Angelegenheit gestellt.


    Natürlich ist die Verwaltung das Allerwichtigste und hat selbstverständlich im Mittelpunkt zu stehen. Wo kämen wir denn hin, wenn jemand anderes wichtiger wäre! :teufel:

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Wie haltet Ihr es mit euren Teilzeitkräften und den Kollegen, die nicht an der Vertrauensarbeitszeit teilnehmen?
    Bricht man dann den Anteil bei Teilzeitkräften auf ihre (stundenweise oder tageweise Anwesenheit) runter, in der sie die qualifizierte Vertretung abdecken müssen? Sind diejenigen, die nicht an der Vertrauensarbeitszeit teilnehmen erstmal außen vor, oder müssen die genauso in die qualifizierte Vertretung eingebunden werden?

    Haben hier am Gericht nämlich einige Teilzeitkräfte, die bisher nur an bestimmten Tagen da waren (und das verständlicherweise gerne weiter so handhaben würden) und welche, die an der Vertrauensarbeitszeit nicht teilnehmen wollen, sich aber auch aus allem raushalten möchten.

    Die allgemeine Dienstvereinbarung gibt da ja nicht wirklich was her.

  • Eine gesetzliche Definition gibt es m.W. nicht. Ich kenne die Vereinbarung nicht. Vielleicht kann der Kontext, in dem die Dienstvereinbarung von qualifizierter Vertretung spricht, für die Auslegung herangezogen werden. In der Praxis wird es wahrscheinlich Sache des jeweiligen Direktors und des örtlichen Personalrats sein, für sich festzulegen, was darunter zu verstehen ist.

  • Aber die normalen 08/15-Sachen sind doch nicht eilig, so dass ich sowohl Publikum und notfalls auch Kollegen auf den nächsten Tag, wenn der Sachbearbeiter wieder da ist (und Sprechzeiten sind), verweisen kann. Bei Kollegen würde ich das natürlich etwas netter formulieren, aber das Ergebnis wäre das gleiche: alles, was nicht eilig ist (oder ich ohne Probleme beantworten kann), kann warten bis der Sachbearbeiter wieder da ist.


    Als Bürger würde ich mir da aber schon etwas veralbert vorkommen, wenn ich extra zur Sprechzeit zum Gericht fahre und weder der zuständige Rechtspfleger noch dessen Vertreter anwesend ist. (Vielleicht solltest du noch mal mitteilen, wie eure Sprechzeiten sind.)

    Zudem gibt es eben auch eilige Sachen, z. B. in der Zwangsvollstreckung oder in Strafsachen. Falls nach eurer Dienstvereinbarung auch jemand zwei Tage hintereinander Heimarbeit machen kann, dürfen diese Sachen natürlich nicht solange liegen bleiben.

  • Natürlich muss einer aus der Verwaltung für eilige Beschwerden des Bürgers über den Rechtspfleger der RAST da sein :teufel:


    Eventuell würde es zur Eskalation bei entsprechenden Bürgern beitragen, wenn sich diese bei der Verwaltung beschweren wollen und man mitteilt, dass dort heute leider keiner mehr da ist. Schließlich glauben die Betreffenden, dass uns die Verwaltung in ihrem Sinne anweisen könnte.

  • Hast Du den Ironiebutton vergessen? Verwaltung ist wichtig, kein Zweifel. Aber ihre Funktion besteht darin, das Umfeld zur Verfügung zu stellen, das erforderlich ist, damit die Leute, die dort kraft Gesetzes ihre Aufgaben erfüllen müssen, dies auch können.

    Während einer Sitzung hat die Verwaltung kein Hausrecht im Sitzungssaal, das obliegt nach allgemeiner und richtiger Auffassung dem/der Vorsitzenden. Ich halte oft Sitzungen außerhalb der Anwesenheitszeiten der Verwaltung.


    Es kann allerdings auch Vorkommnisse außerhalb des Sitzungssaales geben, die das ganze Gericht oder andere Mitarbeiter betreffen (Bombendrohung, Vandalismus, Brand). Oder es stürzt jemand (Besucher, Beschäftigte) und verletzt sich schwer usw.

    Vielleicht gibt es auch Bürger im Gericht, die dieses nicht wieder freiwillig verlassen wollen usw.

  • Hast Du den Ironiebutton vergessen? Verwaltung ist wichtig, kein Zweifel. Aber ihre Funktion besteht darin, das Umfeld zur Verfügung zu stellen, das erforderlich ist, damit die Leute, die dort kraft Gesetzes ihre Aufgaben erfüllen müssen, dies auch können.

    Während einer Sitzung hat die Verwaltung kein Hausrecht im Sitzungssaal, das obliegt nach allgemeiner und richtiger Auffassung dem/der Vorsitzenden. Ich halte oft Sitzungen außerhalb der Anwesenheitszeiten der Verwaltung.


    Es kann allerdings auch Vorkommnisse außerhalb des Sitzungssaales geben, die das ganze Gericht oder andere Mitarbeiter betreffen (Bombendrohung, Vandalismus, Brand). Oder es stürzt jemand (Besucher, Beschäftigte) und verletzt sich schwer usw.

    Vielleicht gibt es auch Bürger im Gericht, die dieses nicht wieder freiwillig verlassen wollen usw.

    Wenn das nur Leutz aus der Verwaltung könnten, dann müssten die ja immer als Erste kommen und als Letzte gehen -- das hab ich ja noch nirgends gesehen...

    Bei Bombendrohung, Brand gibt es ein angeordnetes Verfahren inkl. Alarmierung entspr. Vorgesetzter (auch außer Dienst), das jedem bekannt bzw. zugänglich sein sollte.
    Bei Verletzungen ist ein Rettungsdienst zu rufen, das darf jeder. Unfallbericht etc. kann auch noch am nächsten Tag erfolgen.
    Will jemand das Gericht nicht verlassen, ist der hausrechtsausübender entweder der Vorsitzende der Sitzung (in dessen rahmen darf er auch des Hauses verweisen, oder der anwesende Wachdienst bzw. Wachtmeister.

    Geht also auch ohne uns.

  • Bei uns ist es im jeweiligen Geschäftsverteilungsplan so geregelt, dass wenn der Geschäftsleiter und dessen Vertreter nicht da sind, der dienstälteste Rechtspfleger zuständig ist. Sollte der Direktor und sein Stellvertreter nicht anwesend sein ist der dienstälteste Richter auf Lebzeit zuständig. Da sollte sich also immer jemand finden...

  • Aber die normalen 08/15-Sachen sind doch nicht eilig, so dass ich sowohl Publikum und notfalls auch Kollegen auf den nächsten Tag, wenn der Sachbearbeiter wieder da ist (und Sprechzeiten sind), verweisen kann. Bei Kollegen würde ich das natürlich etwas netter formulieren, aber das Ergebnis wäre das gleiche: alles, was nicht eilig ist (oder ich ohne Probleme beantworten kann), kann warten bis der Sachbearbeiter wieder da ist.


    Als Bürger würde ich mir da aber schon etwas veralbert vorkommen, wenn ich extra zur Sprechzeit zum Gericht fahre und weder der zuständige Rechtspfleger noch dessen Vertreter anwesend ist. (Vielleicht solltest du noch mal mitteilen, wie eure Sprechzeiten sind.)

    Zudem gibt es eben auch eilige Sachen, z. B. in der Zwangsvollstreckung oder in Strafsachen. Falls nach eurer Dienstvereinbarung auch jemand zwei Tage hintereinander Heimarbeit machen kann, dürfen diese Sachen natürlich nicht solange liegen bleiben.

    Die Sprechzeiten sind - wie bei vielen Behörden - von 8 bis 12, oder natürlich mit Terminsvereinbarung. Wenn dann jemand ohne Termin um 15 Uhr kommt und erwartet, dass sein nicht-eiliger Antrag sofort zu Protokoll erklärt werden kann, wird er wieder weg geschickt, damit er am nächsten Tag während der Sprechzeiten wieder kommen kann. Das ist mit Gleitzeit auch schon so, ist also unabhängig vom Arbeitszeitmodell. Wenn sich die qualifizierte Vertretung nicht ausschließlich auf Eilanträge etc beschränken würde, müsste die qualifizierte Vertretung ja auch Akten vertreten, was natürlich überhaupt keinen Sinn machen würde.

    Und zu den zwei Tagen hintereinander Heimarbeit: der Dienstbetrieb muss aufrecht erhalten bleiben. Wenn es also nicht läuft, weil es einer womöglich übertreibt, kann man auch ganz schnell wieder seine Stechkarte bekommen.

  • Der Zeitrahmen der qualifizierten Vertretung ist in § 4 HAZVO festgelegt. Wie streng man mit der Besetzung in der Zeit umgeht, dürfte Verhandlungssache sein. Und je nach Gericht auch eine Frage der Personalausstattung. Genau genommen bleibt alles wie bisher, denn die qualifizierte Vertretung ist ja nicht ein neuer Begriff der Vertrauensarbeitszeit.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Aber die normalen 08/15-Sachen sind doch nicht eilig, so dass ich sowohl Publikum und notfalls auch Kollegen auf den nächsten Tag, wenn der Sachbearbeiter wieder da ist (und Sprechzeiten sind), verweisen kann. Bei Kollegen würde ich das natürlich etwas netter formulieren, aber das Ergebnis wäre das gleiche: alles, was nicht eilig ist (oder ich ohne Probleme beantworten kann), kann warten bis der Sachbearbeiter wieder da ist.

    Als Bürger würde ich mir da aber schon etwas veralbert vorkommen, wenn ich extra zur Sprechzeit zum Gericht fahre und weder der zuständige Rechtspfleger noch dessen Vertreter anwesend ist. (Vielleicht solltest du noch mal mitteilen, wie eure Sprechzeiten sind.) Zudem gibt es eben auch eilige Sachen, z. B. in der Zwangsvollstreckung oder in Strafsachen. Falls nach eurer Dienstvereinbarung auch jemand zwei Tage hintereinander Heimarbeit machen kann, dürfen diese Sachen natürlich nicht solange liegen bleiben.

    Die Sprechzeiten sind - wie bei vielen Behörden - von 8 bis 12, (....schön wäre es :cool:) oder natürlich mit Terminsvereinbarung. Wenn dann jemand ohne Termin um 15 Uhr kommt und erwartet, dass sein nicht-eiliger Antrag sofort zu Protokoll erklärt werden kann, wird er wieder weg geschickt, damit er am nächsten Tag während der Sprechzeiten wieder kommen kann. Nachvollziehbar. Nicht verständlich ist dann allerdings, weshalb er überhaupt in die Gerichtsabteilung kommen kann, wenn die Sprechzeit vorbei ist. Stört ja dann doch die Aktenbearbeitung.
    Das ist mit Gleitzeit auch schon so, ist also unabhängig vom Arbeitszeitmodell. Wenn sich die qualifizierte Vertretung nicht ausschließlich auf Eilanträge etc beschränken würde, müsste die qualifizierte Vertretung ja auch Akten vertreten, was natürlich überhaupt keinen Sinn machen würde. Und zu den zwei Tagen hintereinander Heimarbeit: der Dienstbetrieb muss aufrecht erhalten bleiben. Wenn es also nicht läuft, weil es einer womöglich übertreibt, kann man auch ganz schnell wieder seine Stechkarte bekommen.

    Hinsichtlich der zwei Tage war nur meine Frage, ob es nach eurer Dienstvereinbarung überhaupt zulässig wäre.

  • Die Sprechzeiten sind nicht identisch mit den Öffnungszeiten - die Öffnungszeiten sind bei uns von 6 bis 19 Uhr. Wir können die Tür leider nicht um 12 zu machen und nur noch Leute, die einen Termin haben, rein lassen, weil bei uns im Gebäude noch andere Behörden sind :(

    Die Rahmenvereinbarung lässt es grundsätzlich zu, dass ich auch zwei Tage hintereinander von zu Hause aus arbeite: "Die Ausübung der Dienstgeschäfte außerhalb der Dienststelle ist dabei maximal an 11 vollen Arbeitstagen pro Monat möglich"

  • Geschäftsleiter: "Die eigenen Leute sind mein Publikum." Hat er nicht ganz unrecht.
    Und von wegen keine eiligen Sachen in der Verwaltung: Es kommt leider nicht selten und in letzter Zeit auch vermehrt vor, dass "von oben" um einen Bericht bis "Dienstschluss" gebeten wird...

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