Zustimmung Bestellung Vorkaufsrecht ausreichend?

  • Eigentümer verkauft jeweils Teilfäche an A und B. Vormerkungen werden eingetragen und gegenseitig Dienstbarkeiten bestellt (Abstandsfläche etc.).

    Jetzt werden beide Messungsanerkennungen mit Auflassung gleichzeitigt vorgelegt.
    In der Kaufurkunde des A wird vom Eigentümer an beiden Teilfächen jeweils ein subj. dingl. Vorkaufsrecht für den anderen Eigentümer bestellt und von E und A zur Eintragung bewilligt. In der Messungsanerkennung A werden berechtigte und zu belastende Grundstücke genau bezeichnet.

    B erklärt lediglich in der Kaufurkunde, dass er damit einverstanden ist, dass dem anderen Käufer ein Vorkaufsrecht an seiner Teilfläche eingeräumt wird.

    Der Notar beantragt nach § 15 GBO und aufgrund Vollmacht die Eintragung beider Vorkaufsrechte.

    Reicht da die Zustimmung des B?

  • Ja, ich hatte da an den Bestimmtheitsgrundsatz gedacht, da zum Zeitpunkt der Zustimmung der Belastungsgegenstand noch nicht feststand (noch zu vermessende Teilfläche). Bei vorsorglichen Pfandfreigaben gibt es dieses Problem ja auch.

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