Rückzahlung

  • Hallo,

    von mir wurde ein Pfüb erlassen und PKH mit Beiordnung bewilligt.
    Nun teilt der Gläubigervertreter mit, dass vom DS 200 € zuviel gezahlt wurden, er möchte das Geld an uns für die Zustellkosten der Gerichtsvollzieher (die allerdings bei anderen Amtsgerichten sind) weiterleiten.
    ???
    Was ist denn hier zu veranlassen?

  • Nichts. Es besteht keine Zahlungsverpflichtung und eine Überzahlung sollte der Gläubiger zur Erfüllung des Anspruchs aus § 812 BGB lieber dem DS zurückerstatten, statt das ohne Rechtsgrund erhaltene Geld ohne Verpflichtung hierzu an die Justiz zu zahlen.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!