Vormerkung Abt. III zur Sicherung abgetr. Ansprüche gg Grundpfandrechts-Gl.

  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
    ich habe da ein grundbuchrechtliches Problem und bitte um Eurer fachliches Wissen!

    Folgende Ausgangssituation:
    Ehemann und Ehefrau schließen eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Inhalt u.a:

    Der Ehemann ist Alleineigentümer eines Grundstückes.

    Dieses überträgt er "hiermit im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter" auf seine beiden Söhne (XY und YX) zu je 1/2 in der Weise, das diese mit seinem Tod je zu 1/2 Miteigentümer werden.

    Das Grundstück ist in Abt. III lfd. Nr 1 mit einer Grundschuld zugunsten der Bank Z belastet.

    Der Notar beantragt nun (neben einer Eigentumsübertragungsvormerkung für XY und YX) die Eintragung einer Vormerkung in Abt. III wie folgt:

    "Der Erschienene zu 1) (Eigentümer) tritt seine bestehenden und künftigen, auch bedingten oder befristeten Ansprüche auf vollständige oder teilweise Aufgabe des in Abt. III Nr. 1 eingetragenen Grundpfandrechts durch Abtretung, Verzicht oder Löschung an seine beiden Söhne XY und YX als Berechtigte der in § 6 Nr. 3 Abs 3 bewilligten Eigentumsübertragungsvormerkung ab.
    Zur Sicherung der abgetretenen Ansprüche gegen den Grundpfandrechtsgläubiger wird die Eintragung einer Vormerkung nach § 883 BGB zugunsten des XY und des YX als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB bewilligt und beantragt."

    Der Notar ist der Meinung, diese Vormerkung ist eintragungsfähig??????????????????????????????????????????

    Danke schon einmal für Eure Hilfe!
    Schönes Wochenende!!!!!!

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