Vollstreckbarkeit im Ausland

  • Hallo, ich habe folgenden Fall:

    Der Gläubigervertreter beantragt eine europäische Vollstreckungsklausel für ein Versäumnisurteil des hiesigen Amtsgerichts. Die Schuldner leben in Spanien und sind Endverbraucher. Ausschließlicher Wohnsitz ist Spanien. Daher ist m.E. die Erteilung der europ. Vollstreckungsklausel nicht möglich.

    Nun wird auf die Verordnung (EU) 1215/15 Bezug genommen und eine entsprechende Bescheinigung (gem. Art. 53,60) (= Vollstreckbarkeitserklärung) beantragt. Sind Euch hier Vordrucke o.ä. bekannt?

  • Hallo, ich habe folgenden Fall:

    Der Gläubigervertreter beantragt eine europäische Vollstreckungsklausel für ein Versäumnisurteil des hiesigen Amtsgerichts. Die Schuldner leben in Spanien und sind Endverbraucher. Ausschließlicher Wohnsitz ist Spanien. Daher ist m.E. die Erteilung der europ. Vollstreckungsklausel nicht möglich.

    Nun wird auf die Verordnung (EU) 1215/15 Bezug genommen und eine entsprechende Bescheinigung (gem. Art. 53,60) (= Vollstreckbarkeitserklärung) beantragt. Sind Euch hier Vordrucke o.ä. bekannt?

    Meint der Gl.-V. nicht eventuell 1215/12? Ansonsten guckstu die vorbildliche Übersicht des Kollegen mit weiterführenden Links und zu den Vordrucken...

    Ich hab es wirklich versucht! Aber es geht einfach nicht komplizierter...

  • 1.
    Die EU-Verordnung Nr. 1215/2015 findet keine Anwendung , da das gerichtliche Verfahren vor dem maßgeblichen Zeitpunkt errichtet worden ist.
    Es handelt sich um einen Alttitel.

    2.
    Das Versäumnisurteil kann nicht als Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen bestätigt werden, da

    • der Schuldtitel eine Säumnisentscheidung ist,
    • die Schuldnerpartei ein Verbraucher ist


    sowie

    • die Schuldnerpartei ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hat.

    3.
    Es kommt daher nur die Erteilung einer Bescheinigung gem. Art. 54 EU-Verordnung Nr. 44/2001 in Betracht.
    Diese wird für das Vollstreckbarerklärungsverfahren in Spanien benötigt.
    Weitere Einzelheiten:
    Info des Amtsgerichts Warendorf:
    http://www.ag-warendorf.nrw.de/service/infos/…001__eugvo_.pdf

  • @Rolli: Vielen Dank für Deine Super-Antwort. Ich habe das jetzt mal so an den Anwalt geschrieben. Ich würd emich freuen, wenn ich bei weiteren Problemen auf Dich zukommen könnte.

    LG:)

  • Gehört jetzt vllt nicht ganz zum Thema .. aber ich wollte mal sagen, dass ich es, wie hier sehr gut zu sehen, extrem toll finde wie genau sich hier geholfen wird. Und so freundlich! Gefällt.

    Und die Info kann sogar ich aktuell gebrauchen, deswegen auch von mir Danke.

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