Strafkosten für Anfänger....

  • Hallihallo!! Seit 19 Jahren als Rpfl hab ich jetzt zum ersten Mal die Ehre mich u.a. auch mit der Festsetzung von Kosten in Strafsachen befassen zu dürfen :eek:. Kann mir vielleicht jemand einen Aufsatz oder ähnliches empfehlen, anhand dessen ich einen Einstieg in die Materie finde??
    Und - muss ich IMMER bei Festsetzungen gegen die Staatskasse (einmal als beigordneter Verteiliger und dann als Verteidiger des "Gewinners" bei entspr. Kostenentscheidung) den Revisor nach RiStBV anhören?? :gruebel:

  • Eine Anhörung des Bezirksrevisors erfolgt normalerweise nur bei der Festsetzung von Wahlanwaltsvergütung, also beim Freispruch, Verfahrenseinstellung zu Lasten der Staatskasse oder Teilfreispruch.

    Bei der Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung erfolgt normalerweise keine Anhörung. So zumindest die Praxis an den Gerichten an denen ich tätig war.

  • Und bei uns im Kommentar steht auch einiges- vom Kollegen Volpert. und nicht nur das. Na ja, ich höre schon die Rufe: Anwaltsfreundlich :):):). Stimmt aber gar nicht, sondern nur: Richtig :D:D:D:D:D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!