Guten Morgen,
mache ich mir zu viele Gedanken?
Auf Verkäuferseite treten auf: A und B (diese Vertreter durch A als Betreuer).
Im Vertrag wurde schon die Auflassung erklärt.
Jetzt stirbt B und wird nach einem mir vorliegenden Erbschein alleine von B beerbt.
B genehmigt seine als Betreuer abgegebenen Erklärungen und es wird die AV eingetragen.
Nun liegt mir der Eigentumsumschreibungsantrag vor.
Da der Vertrag ja nicht betreuungsgerichtlich genehmigt wurde frage ich mich, ob die Auflassung wiederholt werden muss?