Vollzug Kaufvertrag - Notar außer Dienst

  • Ich soll einen Eigentumsumschreibung aufgrund einer Urkunde aus dem Jahre 2008 vornehmen. Der Notar ist seit einem Jahr a.D. Veräußerer ist zwischenzeitlich verstorben. Notar hatte Anweisung Vertrag erst nach besonderer Anweisung oder Tod des Veräußerers einzureichen. Für Erwerberin ist AV eingetragen.
    Ich bin der Meinung, dass ein Notariatsverwalter bestellt werden muss, welcher den Vertrag nun abzuwickeln hat.
    Jetzt kam aber die Anfrage, ob es nicht auch geht, dass die Erwerberin in notarieller Urkunde eines anderen Notars erklärt, dass der Vertrag nun durch ihn vollzogen werden soll :gruebel:. Kann man die Bestellung eines Notariatsverwalters so umgehen? Irgendwie hab ich da Bauchschmerzen bei.

    Habt ihr eine Idee?

  • Ich denke nicht, dass man um die Bestellung eines Notariatsverwalters herum kommt. Warum auch? Was ist schlimm daran? Bei uns wird eigentlich bei Ausscheiden eines Notars ein Notariatsverwalter bestellt.

  • Wenn er erst seit einem Jahr "a.D." ist, muss es auch noch andere Akten zum Abwickeln geben. Was sagt denn die Notarkammer?

    (Im Nurnotariat wäre ohne weiteres der Verwahrer der Akten zuständig.)

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Sorry, hatte mich verschrieben, weil zwischendurch Text geändert. Notar ist seit 2010 a.D. Notarkammer hab ich noch nicht kontaktiert. Es gab auch einen Verwalter, nur der ist nun auch nicht mehr im Dienst. Man hatte wahrscheinlich auch gedacht, dass alles erledigt sei. Notarurkunden sind beim AG verwahrt. Die sagen, dass ein neuer Notariatsverwalter bestellt werden müsste, wie ich ja auch. Da hatte ich angefragt, bevor ich von der Idee des Umgehens des (Neu-)Bestellungsverfahrens gehört hatte, schon gefragt.

  • Hat der Notar a.D. alle zur Umschreibung erforderlichen Unterlagen beanstandungsfrei vorgelegt?
    Falls ja - mir kam eben der Gedanke, dass die Eintragung dann lediglich am Antragsrecht des Notars a.D. scheitert. Praktische Lösung: Könnte dann nicht die Erwerberin den Eintragungsantrag stellen....

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