Falsche Hinterlegung

  • Hallo,

    ich würde gerne mal eure Meinung zu meinem Fall wissen:

    Die Werthinterlegung soll aufgelöst werden. Hinterlegt wurde für die unbekannten Erben des X und zwar 6 Sparbücher. Allerdings ist X nur in einem Sparbuch eingetragen. Die anderen Sparbücher lauten auf andere Personen.

    Kann ich wegen der fünf anderen Sparbücher die Hinterlegung auch auflösen oder wäre es besser diese nochmals für 30 Jahre zu hinterlegen? Allerdings weiß ich nicht wer diese Personen sind und ob ein Hinterlegungsgrund vorliegt. In der Abteilung hier herrschen getrennte Meinungen.

    Liebe Grüße

  • Könnte sein, dass die Forderungen an den Sparvermögen an X abgetreten wurden und ihm die Sparbücher dafür übergeben wurden.

    Verstehe allerdings nicht, was mit auflösen gemeint ist.

    Entweder wird das Erbrecht des Fiskus festgestellt und ihm (der Behörde) die Sparbücher übersandt oder die Sparbücher gehen an die Kreditinstitute als Aussteller. Wenn der Fiskus Erbe wird, kann man der Behörde ja mitteilen, dass Kontoinhaber jemand anderes ist und abwarten, ob sie die Sparbücher trotzdem haben wollen.

    An den Aussteller würde ich sie sonst trotzdem übersenden, falls es keine Empfangsberechtigten gibt.

  • Es konnte damals nicht ermittelt werden, warum x die anderen Sparbücher hatte. Auf Grund der Nachnamen wird davon ausgegangen, dass ein Verwandtschaftsverhältnis besteht.

    @ lazuli: Genau das ist mit Auflösung gemeint.

  • Vielleicht existieren die Sparvermögen auch gar nicht mehr. Die KI können, aber müsse ja nicht, die Leistung von der Vorlage des Sparbuches abhängig machen.

    Oder die Sparbücher wurden zwischenzeitlich aufgeboten.

    Ich denke, das ist alles nicht das Problem der Hinterlegungsstelle. Möge sich ggfs der Fiskus mit dem KI auseinandersetzen, falls dieser die Sparbücher erhält. Sind ja schließlich nur hinkende Inhaberpapiere und kein Erbschein für das Sparvermögen.

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