Hallo,
ich würde gerne mal eure Meinung zu meinem Fall wissen:
Die Werthinterlegung soll aufgelöst werden. Hinterlegt wurde für die unbekannten Erben des X und zwar 6 Sparbücher. Allerdings ist X nur in einem Sparbuch eingetragen. Die anderen Sparbücher lauten auf andere Personen.
Kann ich wegen der fünf anderen Sparbücher die Hinterlegung auch auflösen oder wäre es besser diese nochmals für 30 Jahre zu hinterlegen? Allerdings weiß ich nicht wer diese Personen sind und ob ein Hinterlegungsgrund vorliegt. In der Abteilung hier herrschen getrennte Meinungen.
Liebe Grüße